Hessische Kommunale Jobcenter in der Corona-Krise: „Stark. Sozial. Vor Ort.“

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Jobcenter

„Über Nacht“ wurden interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst


„Wie es ist, unverschuldet in finanzielle Not zu geraten und nicht zu wissen, wie der monatliche Lebensunterhalt sichergestellt und die Miete aufgebracht werden soll, erfahren während der Corona-Pandemie viele bislang uneingeschränkt Erwerbstätige“, betont der Stellvertreter von Landrat Frank Kilian, Dr. Herbert Koch. Besonders bei den sogenannten „Soloselbständigen“ brachen mit Beginn der Corona-Pandemie Mitte März von einem auf den anderen Tag Aufträge und somit auch Einnahmen weg. Das Corona-Virus legte fast die gesamte Wirtschaft lahm, worauf Bundes- und Landesregierung reagierten.

Mit dem Sozialschutzpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergangsweise die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen schnell und unkompliziert Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu beantragen. Dass dieser Schritt für Viele notwendig war und ist, bezeugt der weit überdurchschnittliche Anstieg der Neuantragszahlen in den Kommunalen Jobcentern. Allein im Rheingau-Taunus-Kreis ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von März 2020 bis Juni 2020 um 435 von 4.304 auf 4.738 Bedarfsgemeinschaften gestiegen. Die Zahl der vom Jobcenter zu betreuenden Personen hat sich von 9.204 Personen auf 9.726 Personen erhöht. „Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist somit seit Beginn der Pandemie um zehn Prozent gestiegen. Ebenso liegt sie mit rund 400 Bedarfsgemeinschaften über der Vergleichszahl vom Juni 2019 von 4.339 Bedarfsgemeinschaften“, rechnet der Leiter des Kommunalen JobCenters Rheingau-Taunus, Michael Vogt vor.

„Wie die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten auch die Kommunalen Jobcenter und deren Mitarbeitende systemrelevant, motiviert und unermüdlich daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zu helfen“, so Dr. Koch. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Verantwortlichen mit dem Lock-Down Mitte März „über Nacht“ interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst. Da keine persönlichen Vorsprachen mehr stattfinden konnten, setzten die Kommunalen Jobcenter verstärkt auf Beratung per Telefon und E-Mail.

Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung, die Betreuung der Kunden im Zusammenhang mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auch die soziale Betreuung haben die Kommunalen Jobcenter teilweise unter verstärkter Zuhilfenahme digitaler Medien und Formaten wie Videokonferenzen aufrechterhalten. Nach dem Lock-Down galt es, Qualifizierungen und Maßnahmenangebote für Langzeitarbeitslose gemäß den Gesundheitsschutz-Richtlinien schrittweise wieder zu reaktivieren. Oberste Prämisse während der Corona-Krise war, dass kein Leistungsempfänger eines Kommunalen JobCenters „verloren geht bzw. seine Ansprüche nicht geltend machen kann“, betont Vogt. Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes hatte für viele der neuen Kunden zunächst die höchste Priorität. Auch hier hat sich die Kommunikation mittels Telefon oder E-Mail bei der Beratung und Erörterung von gestellten Anträgen ebenfalls bewährt. Offene Fragestellungen konnten oftmals effektiver und zeitnaher geklärt werden, wie im Rahmen persönlicher Vorsprachen.

Die Kommunalen Jobcenter stellen in der Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit unter Beweis. Sie reagieren schnell, innovativ und anpassungsfähig auf die veränderten Bedingungen. Mit ihren lokalen Partnern wie zum Beispiel Trägern der Arbeitsmarkförderung, Wirtschaftsförderung und sozialen Beratungsstellen finden sie schnelle Lösungen. Über allem steht das Credo der Kommunalen Jobcenter in ganz Deutschland: „#Stark.Sozial.Vor Ort.“.