„Hallimasch“ schwächte die Linde in Fischbach

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Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz

Untere Naturschutz­behörde: Natur­denkmal muss wegen eines Pilz­befalles gefällt werden

Untere Naturschutzbehörde: Naturdenkmal muss wegen eines Pilzbefalles gefällt werden

Wie die Untere Naturschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, muss die Linde neben dem einstigen Feuerwehrgerätehaus im Bad Schwalbach-Fischbach „leider gefällt werden“. Der Baum, der als Naturdenkmal ausgewiesen ist, weist seit zirka drei Jahren ein schwaches Kronenwachstum auf, „ein Zeichen mangelnder Vitalität“, berichtet die Untere Naturschutzbehörde. Untersuchungen ergaben nun zudem, dass aufgrund der standortbedingten Belastungen an der Brücke die Wurzeln schon seit Jahrzehnten beeinträchtigt sind. Der Holzabbau nahm dadurch in den vergangenen Jahren zu, wodurch die Linde ihre Standfestigkeit immer mehr verlor und ein Umstürzen droht.

Zudem wurde an den Wurzelanläufen ein Pilzbefall mit Hallimasch festgestellt. Wie die Untere Naturschutzbehörde erläutert, „ist der Hallimasch ein typischer Schwächeparasit, der vorgeschädigte Bäume befällt und wenig vitale Exemplare innerhalb kurzer Zeit abtöten kann“. Aufgrund der Lage im öffentlichen Raum und der damit einhergehenden Verkehrsgefährdung kann die Linde leider nicht mehr erhalten werden. Die Fällung ist für den 20. Februar 2017vorgesehen. Danach wird die Stadt Bad Schwalbach an gleicher Stelle eine neue Linde anpflanzen.