Geringere Kosten für Citybahn­betrieb im Landkreis

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Verkehr (allgemein)

Aktualisierte Berechnung der Planungs­büros / Jährlicher Betriebs­kostenzuschuss reduziert sich voraussichtlich auf etwa 950.000 Euro

Aktualisierte Berechnung der Planungsbüros / Jährlicher Betriebskostenzuschuss reduziert sich voraussichtlich auf etwa 950.000 Euro

Als eine „große Erleichterung für künftige Kreishaushalte“ sehen Landrat Frank Kilian und Nahverkehrs-Dezernent Günter F. Döring die Neuigkeiten der Citybahn-Gesellschaft und der dort beauftragten Planungsbüros zu den zu erwartenden Betriebskosten der Citybahn. Diese haben dem Landkreis nun eine von Grund auf neu aufgestellte Berechnung vorgelegt, welche Kosten im Falle des Baus der Bahn für den Betrieb jährlich durch den Rheingau-Taunus-Kreis zu tragen wären. Statt rund fünf Millionen Euro werden es voraussichtlich nur etwa 950.000 Euro sein.

„Dieser erhebliche Unterschied hat mich schon sehr überrascht“, so der Landrat. Die Größenordnung der Anpassung verdeutliche erneut die nach wie vor bestehende Unschärfe der Schätzwerte, die zu diesem frühen Zeitpunkt der Planungsphase aber völlig normal sei. „Die ursprünglich mit etwa fünf Millionen Euro angesetzten Betriebskosten waren Ergebnis einer Annäherung von vor einem Jahr, als die Nutzen-Kosten-Untersuchung noch nicht vorlag“, ergänzt Dezernent Döring. Die Citybahn-Konzepte und deren technischen Planungen seien zwischenzeitlich in allen Teilbereichen weiterentwickelt worden. Auch sei die damalige Erhebung nur ein Bestandteil eines externen Gutachtens zur Vereinbarkeit eines Museums- und Tourismusverkehrs mit der Citybahn auf der Aartalstrecke gewesen, für das auf die damaligen überschlägigen Annahmen aus der Citybahn-Machbarkeitsstudie zurückgegriffen worden sei.

Da inzwischen auch ein Bus-Konzept der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) für den Fall des Citybahnbetriebs vorliege, könne man diese Einsparung auch schon mitberücksichtigen.
„Mit den neuen Zahlen sind wir jetzt in der Lage, die tatsächlichen Kosten der Citybahn etwas genauer zu beziffern. Das wird auch für die Kreistagsabgeordneten im Vorfeld der Entscheidung über den Citybahn-Beitritt von Bedeutung sein“, ist Landrat Kilian überzeugt.

Wichtig sei es, in der öffentlichen Debatte über die möglichen Kosten der Citybahn nicht „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen. „In den von uns vorgelegten Betriebskostenrechnungen waren die jährlichen Abschreibungen für die eigentliche Baumaßnahme immer schon inbegriffen. Es ist also nicht richtig, wenn die Baukosten gesamt und deren Kapitaldienst dann zusätzlich in den jährlichen Betriebskosten zusammengezählt werden“, so Günter F. Döring.
Darüber hinaus erwarten Landrat und Dezernent, dass sich auch der Rhein-Main-Verkehrsverbund an den Betriebskosten beteiligen wird. Dazu stehen weitergehende Gespräche noch vor der nächsten Kreistagssitzung am 8. März 2018 an.