Gemein­sam gegen Aus­schluss aus der Fluglärm­kommission

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Kleine Darstellung

Landrat Albers: Gemein­sam auf Lärm­situation in Teilen des Kreises hin­weisen / Unterschied­liche Lärmquel­len berück­sichtigen

 

Landrat Albers: Gemeinsam auf Lärmsituation in Teilen des Kreises hinweisen / Unterschiedliche Lärmquellen berücksichtigen

Als nicht nachvollziehbar und vor allem auf Dauer nicht tragfähig stuft Landrat Burkhard Albers die neue Mitgliederstruktur der Fluglärmkommission Frankfurt ein, die in der Sitzung des Gremiums in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, und nun noch von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bestätigt werden muss. „Laut der neuen Struktur gehört der Rheingau-Taunus-Kreis der Fluglärmkommission als stimmberechtigtes Mitglied nicht mehr an“, betont der Landrat und bittet die Landtagsabgeordneten aller Parteien, sich gegen den Ausschluss zu wenden. Es wurde zwar in das Konzept eine Übergangsregelung aufgenommen, auf die sich der Rheingau-Taunus-Kreis berufen kann, doch sei diese für den Kreis nicht ganz befriedigend.

Unbefriedigend vor allem, weil – im Gegensatz zu anderen Kreisen – die betroffenen Kommunen aus dem Rheingau und dem Untertaunus nicht selbst Mitglieder der Kommission sind; der Kreis bereits jetzt eine „Vertreterrolle“ einnimmt. Zudem gehe es darum, die Gesamtlärmbelastung für eine Region zu berücksichtigen. Albers: „Darauf zielt gerade die NORAH-Studie, deren Ergebnisse Ende Oktober vorgestellt werden sollen.“ Seiner Ansicht nach sollte sich die Neustrukturierung der Kommission auf die Aufnahme neuer Mitglieder beschränken. Gebietskörperschaften, die bisher schon in der Fluglärmkommission (FLK) vertreten sind, sollten weiter darin bleiben. Dadurch kann die Schlagkraft der FLK nur gestärkt werden.

Anlass für die Neustrukturierung der Kommission ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Flugrouten in Berlin. Das lässt in seiner Entscheidung durchblicken: Eine fehlerhafte Besetzung der Fluglärmkommission führt nicht dazu, dass Verwaltungsentscheidungen rechtswidrig werden, wenn die Ergebnisse der Beratungen der Kommission in die Entscheidung einbezogen wurden.

Albers weiter: „Gerade auch die Abgeordneten des Regierungslagers im hessischen Landtag sollten Gespräche mit dem Verkehrsminister führen, damit die Entscheidung der Kommission revidiert wird und der Rheingau-Taunus-Kreis seinen Sitz mit Stimmrecht in der Fluglärmkommission behält.“ Der Landrat hält vor allem die Grundlagen für die Neuordnung der Mitgliedschaft in der Kommission für sehr fraglich. Für Landkreise gilt nämlich: Wer zukünftig in der Kommission ein festen Sitz haben möchte, der muss mehr als 100 Überflüge unter 6.000 Fuß im Tagesdurchschnitt vorweisen. Ob dies ein objektives Kriterium sein kann, müsse dringend geklärt werden. Albers gibt aber auch zu bedenken, dass die nun vorgegebenen Zahlen ständigen Veränderungen unterliegen. Vor allem wenn die Realität berücksichtigt wird: „Der Kreis ist durch die An- und Abflugrouten und die jeweiligen, angewandten Verfahren über den Rheingau und im Bereich Niedernhausen, Idstein und Waldems vom Fluglärm betroffen.“

In der Entscheidung der Kommission wird zudem nur eine Lärmquelle berücksichtigt. Die Menschen im Rheingau sind darüber hinaus aber dem Bahnlärm ausgesetzt. Im Bereich Idstein und Niedernhausen addiere sich der Lärm von der Autobahn hinzu. „Die Menschen in unserer Region sind lärmgeplagt und das sollten wir alle in den kommenden Tagen ganz deutlich machen“, betont der Landrat. Schließlich unterscheide niemand, ob nun ein Güterzug oder ein Flugzeug für den Lärm verantwortlich ist: „Die Menschen leiden unter dem Lärm und finden keine Ruhephasen mehr.“

Der Rheingau-Taunus-Kreis benötigt deshalb einen Sitz mit Stimmrecht in der Fluglärmkommission, um auf die Belastungen für die Menschen in diesen Regionen des Kreises hinweisen zu können. Der Landrat: „Wir müssen uns, über alle Parteigrenzen hinweg, dafür einsetzen, dass der Rheingau-Taunus-Kreis weiterhin als stimmberechtigtes Mitglied in der Fluglärmkommission verbleibt.“ Nur mit einem Sitz in der Kommission ist sichergestellt, dass der Rheingau-Taunus-Kreis auch Gehör findet und seine Interessen – und die der betroffenen Kommunen – auch eigenständig vertreten kann, wenn es um die Ausrichtung der An- und Abflugrouten über dem Kreisgebiet und die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung des Fluglärmes geht.