Geflügel muss in geschlos­senen Ställen gehalten werden

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Kleine Darstellung

Landrat Albers weist auf die beschlos­senen präventiven Schutz­maßnahmen gegen die Vogel­grippe hin / Noch kein positiver Befund in Hessen

Landrat Albers weist auf die beschlossenen präventiven Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe hin / Noch kein positiver Befund in Hessen

Landrat Burkhard Albers weist daraufhin, dass aufgrund der verstärkten Ausbreitung der Geflügelpest (H5N8 HPAI) im Norden und Süden Deutschlands präventive Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest (sogenannte Vogelgrippe) beschlossen wurden. Wegen der Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel müssen die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen in Risikogebieten diese spätestens ab dem 21. November 2016 und bis auf weiteres in geschlossenen Ställen halten.
Zu den Risikogebieten im Rheingau-Taunus-Kreis zählen: Walluf, Eltville, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim und Lorch. In diesen Gebieten muss das Geflügel aufgestallt bleiben, wenn sich die Geflügelhaltung innerhalb von zirka 500 Metern zur Uferkante befindet.

Detaillierte Karten der betroffenen Gebiete sind hier einsehbar.

Außerhalb geschlossener Ställe darf Geflügel nur gehalten werden, soweit die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (Vogelkot etc.) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist in dem o.g. Gebiet bis auf weiteres verboten.
Wenn die Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und andere wirksame Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen werden sollen, so muss hierfür beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
„Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, auch Kleinbestände und Hobbyhalter, beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet sein müssen“, betont Landrat Albers.

Falls tote Wildvögel aufgefunden werden, muss ein sofortiger Hinweis an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen erfolgen, damit eine entsprechende Untersuchung erfolgen kann. Vogelkadaver sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, auch wenn nach aktuellem Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für Menschen keine Gefahr darstellt. Hunde sollten ebenfalls von den Tierkörpern ferngehalten werden.

Ausführliche Hinweise und Hintergründe zur Geflügelpest unter https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

Fragen werden vom Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Telefon:06124 510-690, Mail: veterinaeramt.rued@rheingau-taunus.de beantwortet.