Geflügel muss in geschlossenen Ställen gehalten werden

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Veterinärwesen

Landrat Kilian weist auf die beschlossenen präventiven Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe hin / Noch kein positiver Befund im Rheingau-Taunus-Kreis

Landrat Kilian weist auf die beschlossenen präventiven Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe hin / Noch kein positiver Befund im Rheingau-Taunus-Kreis

Landrat Kilian weist daraufhin, dass aufgrund der verstärkten Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI H5) in Deutschland präventive Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest (sogenannte Vogelgrippe) beschlossen wurden. Wegen der Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel müssen die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen in Risikogebieten diese ab dem 17. März 2021 und bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, halten.
Zu den Risikogebieten im Rheingau-Taunus-Kreis zählen: Walluf, Eltville, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim und Lorch. In diesen Gebieten muss das Geflügel aufgestallt bleiben, wenn sich die Geflügelhaltung zwischen der Rheinuferkante und der Eisenbahnlinie befindet. Detaillierte Karten der betroffenen Gebiete sind unter www.rheingau-taunus.de einsehbar.

Außerhalb geschlossener Ställe darf Geflügel nur gehalten werden, soweit die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (Vogelkot etc.) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist in dem o.g. Gebiet bis auf weiteres verboten.
Wenn die Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und andere wirksame Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen werden sollen, so muss hierfür beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
„Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, auch Kleinbestände und Hobbyhalter, beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet sein müssen“, betont Landrat Kilian.

Falls tote Wildvögel aufgefunden werden, muss ein sofortiger Hinweis an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen erfolgen, damit eine entsprechende Untersuchung erfolgen kann. Vogelkadaver sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, auch wenn nach aktuellem Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für Menschen keine Gefahr darstellt. Hunde sollten ebenfalls von den Tierkörpern ferngehalten werden.

Ausführliche Hinweise und Hintergründe zur Geflügelpest unter https://umweltministerium.hessen.de/

Fragen werden vom Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Telefon:06124 510-690, Mail: veterinaeramt.rued@rheingau-taunus.de beantwortet.