Fußgänger­weg an Brentano­scheune in Winkel

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Kleine Darstellung

Straßenverkehrs­behörde ermöglicht Lösungs­ansatz / Geschwindigkeits­beschränkung auf 30 km/h

Straßenverkehrsbehörde ermöglicht Lösungsansatz

Auf der Durchgangsstraße in Winkel (B 42a) wird wegen der schmalen Gehwege ab sofort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durch die Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises angeordnet. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung betrifft den Straßenabschnitt zwischen den Einmündungen „Goethestraße“ und „Schillerstraße“. „Dies ist eine der Voraussetzungen, um einen Fußgängerweg an der Brentanoscheune zu ermöglichen und zukünftig eine sichere Straßenquerung zu ermöglichen“, berichtet Landrat Albers. Gleichzeitig prüft die Stadt Oestrich-Winkel, ob die Bushaltestelle vor der Brentanoscheune in die Straße „Am Lindenplatz“ verlegt werden kann. Mit diesen Voraussetzungen kann seitens Hessen Mobil geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg zwischen Brentanohaus und Brentanoscheune realisiert werden kann. Diese Vereinbarungen wurden in einem gemeinsamen Ortstermin getroffen.