Förder­sätze für Ferien­freizei­ten werden erhöht

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Kleine Darstellung

Jugend­hilfe-Dezer­nentin Merkert: Jugenderholung hat große Bedeu­tung für die soziale Kompe­tenz von Jugend­licher

Jugendhilfe-Dezernentin Merkert: Jugenderholung hat große Bedeutung für die soziale Kompetenz von Jugendlicher

„Die Jugendverbände wie die anerkannten Jugendgruppen leisten mit ihren jugendgemäßen, pädagogisch verantworteten Freizeiten einen wertvollen Beitrag zur Jugenderholung.“ Mit diesen Worten kündigt Jugendhilfedezernentin Monika Merkert die Erhöhung der Fördersätze für Ferienfreizeiten und Ferienspiele der Vereine, Verbände und Kommunen an, die ab 2016 Gültigkeit haben. Die Neufassung der Richtlinien umfasst u. a. auch die Einarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen.

„Ferienfreizeiten bringen nicht nur Spaß. Kinder und Jugendliche haben die Gelegenheit, Natur zu erfahren, das Leben in der Gruppe kennen zu lernen und die Freizeit kreativ zu gestalten. Sie können wichtige soziale Kompetenzen, wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Selbständigkeit oder Verantwortungsbewusstsein und interkulturelle Kompetenzen trainieren. Der Rheingau-Taunus-Kreis misst der Jugenderholung daher große Bedeutung für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten bei“, so die Dezernentin weiter.

Von der Erhöhung der Fördersätze profitieren auch die Gruppenleitungen für Schulungsmaßnahmen und Anschaffung von Gruppen- und Lehrgangsmaterialien. Der Kreis will damit das Engagement der freien Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII unterstützen und fördern, die meist unter Einsatz ehrenamtlicher Kräfte Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche durchführen. „Damit wird auch ein wichtiges Ziel des Rheingau-Taunus-Kreises in den Blick genommen, ein familienfreundlicher Kreis zu sein. Familienfreundlichkeit zeigt sich vor allem auch  durch attraktive Strukturen und Angebote für Familien, wie ausreichende, qualitativ hochwertige und für Familien erschwingliche Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“, so Monika Merkert abschließend.

Die Neufassung der Richtlinien kann beim Fachdienst Jugendförderung (silvia.jaekel@rheingau-taunus.de, Tel.: 06124 510-770) oder der Jugendhilfeplanung (joerg-ruediger.engelbach@rheingau-taunus.de, Tel.: 06124 510-781) des Rheingau-Taunus-Kreises angefordert werden).