Fördermittel des Bundes zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen

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Jugendhilfe, Jugendförderung

Frohe Botschaft: Jugendhilfe-Dezernentin Monika Merkert leitet die Bescheide an Kommunen im Kreis weiter

Frohe Botschaft: Jugendhilfe-Dezernentin Monika Merkert leitet die Bescheide an Kommunen im Kreis weiter

Wenige Tage vor Weihnachten kann Jugendhilfe-Dezernentin Monika Merkert noch frohe Botschaften an einige Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet übermitteln. Die Dezernentin leitet im Rahmen des Investitionsprogrammes des Bundes mit dem Titel „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Bescheide an die Kommunen und die Kindertageseinrichtungen weiter. So kann sich die Gemeinde Aarbergen über eine Fördersumme in Höhe von 200.000 Euro für den Kindergarten in Kettenbach freuen. Die Stadt Idstein erhält für die Kindertagesstätte Regenbogen in Eschenhahn 250.000 Euro. Den gleichen Betrag bekommt die Gemeinde Hohenstein für die Kindertagesstätte Burg-Hohenstein. Die Einrichtung in Hohenstein-Holzhausen erhält 500.000 Euro und die in Breithardt-Steckenroth 50.000 Euro. Zudem wird der Kindergarten in Niederems mit 50.000 Euro gefördert.

Wie die Jugendhilfe-Dezernentin berichtet, stellt die Bundesregierung mit dem vierten Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 dem Land Hessen Mittel für Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Hierbei wird auch das Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt finanziell unterstützt. „Mit der ergänzenden Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2018 bis 2020‘ wurden für Maßnahmen die Förderpauschalen erhöht und neue Fördertatbestände ergänzt, so Monika Merkert. Eine Zuwendung kann nunmehr zur Neuschaffung, Bestandserhaltung oder Verbesserung der Betreuungsqualität bewilligt werden.

Gefördert werden erforderliche Investitionen für Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Ersatzneubau, Sanierung, Ausbau, Umbau), für Umbau und Ausbau des zur Kindertageseinrichtung gehörenden Außengeländes sowie den Erwerb eines Bauwagens oder Bau einer Schutzhütte o.ä. für Waldkindertageseinrichtungen. Auch die Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Betreuungsangeboten für Kindertagespflegestellen sind förderungswürdig.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilsfinanzierung. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe prüfte die Förderanträge der freigemeinnützigen, öffentlichen oder sonstigen geeigneten Träger von Tageseinrichtungen und Tagespflegepersonen und reichte diese lange vor der Abgabefrist beim Regierungspräsidium Kassel ein. Im nächsten Schritt werden die Mittel entsprechend dem Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel an die Träger oder Tagespflegepersonen weiter bewilligt.