Fischerprüfung 2024

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Fischereirecht

Termin für die Fischerprüfung 2024

Bekanntmachung

 

Durchführung der Fischerprüfungen gemäß § 31 Hessisches Fischereigesetz (HFischG) vom 17. November 2022 in Verbindung mit der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) vom 14. April 2023

-Prüfungstermin 2024

 

Für den 20. April 2024 in Mainz-Kastel,haben wir den ersten Prüfungstermin zur Ablegung der Fischerprüfung nach den obigen Vorschriften im Rheingau-Taunus-Kreis für das Jahr 2024festgesetzt.

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Rheingau-Taunus-Kreis, Untere Fischereibehörde, einzureichen. Vor Ablegung der Prüfung hat der Antragsteller an einem vom Landesfischereiverband Hessen e.V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Alternativ ist die Teilnahme an einem Onlinelehrgang mit erfolgreich absolviertem Praxistag möglich.

Praxistage finden z. B. im Vereinsheim des ASV „Früh Auf“, In der Reduit, Mainz-Kastel statt. Die Anmeldung hierfür erfolgt ausschließlich über Fishing-King.

Die Dauer der Prüfung beträgt zwei Stunden. Es sind anhand eines Fragebogens sechzig Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde) zu beantworten.

Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens fünfundvierzig Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig beantwortet sein.

Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.

Stöß

(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)