„Es geht um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger!“

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Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ab sofort verboten / Rheingau-Taunus-Kreis und Kommunen informieren

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ab sofort verboten / Rheingau-Taunus-Kreis und Kommunen informieren
 
Veranstaltungen im Rheingau-Taunus-Kreis mit einer Größe von mehr als 1.000 Personen sind ab heute, Donnerstag, 12. März 2020, untersagt. Das betrifft sowohl öffentliche, als auch private Veranstaltungen. Die Kreisverwaltung in Bad Schwalbach hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die vorläufig bis zum 10. April 2020 gültig ist. „Es geht um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises. Die Gefahr, sich bei einer Ansammlung von vielen Menschen dem Corona-Virus anzustecken, ist sehr schwierig einzuschätzen, grundsätzlich aber mit großer Vorsicht zu betrachten“, berichtet Landrat Frank Kilian. Der Landrat verweist auch darauf, dass das Land Hessen parallel zur Entscheidung im Kreis eine deckungsgleiche Verfügung erlassen hat.

Es kommen viele Menschen an einem Ort zusammen – sie kommen aus unterschiedlichen Gebieten oder Regionen, durchmischen sich, haben engeren Kontakt zueinander, als gewöhnlich. Um auch in Zukunft eine zuverlässige Rückverfolgung zu möglichen Kontaktpersonen zu gewährleisten, sind Großveranstaltungen ab sofort verboten. Ausnahmen in extremen Härtefällen unter Beachtung äußerst strenger Auflagen bleiben vorbehalten, so der Landrat, der auch darauf verweist, dass „in dieser Auffassung absoluter Konsens zwischen den 17 Bürgermeistern und Landkreis herrscht.“ Kilian: „Wir haben die Situation in der heutigen Bürgermeister-Dienstversammlung sehr eingehend besprochen.“

„Gleichzeitig stellte sich die Frage: Was aber ist mit Veranstaltungen im Rheingau-Taunus-Kreis, die weniger als 1.000 Besucherinnen und Besucher haben?“, so der Landrat. Auf der Bürgermeister-Dienstversammlung haben sich die 17 Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises darüber geeinigt. „Alle Veranstaltungen, die aktuell nicht unbedingt notwendig und damit verschiebbar sind, werden abgesagt“, fasst Klaus Zapp, Bürgermeister von Rüdesheim am Rhein und Vertreter der Bürgermeister im Verwaltungsstab im Rheingau-Taunus-Kreis, zusammen. Zudem gibt es einen Kriterienkatalog, der penibel einzuhalten ist.

Das betreffe Veranstaltungen mit beispielsweise 50 Teilnehmenden, wie Jahreshauptversammlungen, Vereinstreffen oder Vereinsjubiläen, genauso wie größere Veranstaltungen in den kommunalen Liegenschaften der Städte und Gemeinden, wie zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste usw. mit mehreren Hundert Teilnehmenden. „Wir wenden für alle Veranstaltungen grundsätzlich das an, was in der Allgemeinverfügung des Landkreises steht. Darüber hinaus werden wir zusätzlich auch sehr sensibel mit kleineren Veranstaltungen umgehen. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger damit ein Stück weit sensibilisieren und natürlich schützen“, so Landrat Kilian. Kreisverwaltung und Bürgermeister befürworten dieses Vorhaben ausdrücklich. „Das sind präventive Maßnahmen. Es geht nicht darum, das öffentliche Leben einzuschränken. In dieser Zeit, in der sich das Corona-Virus immer weiter ausbreitet, wollen wir alle dazu beitragen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten“, ergänzt Landrat Frank Kilian.

Über die Allgemeinverfügung des Landes verweist die des Rheingau-Taunus-Kreises auf einzuhaltende Regelungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Veranstaltern nur dann Veranstaltungen durchzuführen, wenn sieben Bedingungen eingehalten werden:

  1. Während der Veranstaltung darf keine Person die Veranstaltungsflächen bzw. den Veranstaltungsraum betreten, die:
    a)    an einer Erkrankung mit akuten respiratorischen Symptomen oder Fieber leidet,
    b)    sich in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen vor der Veranstaltung in einer Region mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen (Risikogebiet) aufgehalten hat bzw. mit einer bekannten Corona-infizierten Person Kontakt hatte,
    c)    nicht bei Einlass mit Name, Anschrift und Telefonnummer zur Rückverfolgung registriert wurde.

  2. Eine gute Belüftung des Veranstaltungsortes muss gewährleistet sein.

  3. Allen Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden bei Zutritt allgemeine Informationen über die Gefährdungssituation sowie über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes (Handhygiene, Abstand halten, Husten- und Schnupfenhygiene) zur Verfügung gestellt.

  4. Für alle Besucher steht ausreichend Raum zur Verfügung, um einen individuellen Personenabstand von 1 m einzuhalten.

  5. Die Toilettenräume und Türgriffe werden bereits vor der Veranstaltung und dann während der Veranstaltung mindestens stündlich einer desinfizierenden Reinigung unterzogen.

  6. Nach der Veranstaltung erfolgt eine desinfizierende Reinigung der Veranstaltungsräume, der Küchenbereiche, der Toilettenanlagen und der Garderoben.

  7. Pro 50 Teilnehmer steht ein befüllter Desinfektionsmittelspender zur Verfügung, dessen Befüllung 30-minütig kontrolliert wird.


Die Allgemeinverfügung zu den Großveranstaltungen im Rheingau-Taunus-Kreis kann hier vollständig nachgelesen werden.

Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und Rheingau appelliert der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger an die Schulen im Kreisgebiet alle Veranstaltungen mit größerem Teilnehmerkreis abzusagen. Darunter fallen schulische Veranstaltungen, die nicht ausdrücklich der Schulpflicht unterliegen. „Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht ernst und haben als Schulträger darüber hinaus eine Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten“, sagt Landrat Kilian. Aus diesem Grund sind die Schulen nun dazu angehalten, alle bereits organisierten Veranstaltungen abzusagen und perspektivisch geplante Veranstaltungen bis auf weiteres zu verschieben. Wann wieder Veranstaltungen in Schulen stattfinden dürfen, bleibt derzeit offen.

Damit folgt die Kreisverwaltung ausdrücklich auch einer Empfehlung des Hessischen Kultusministeriums und setzt ein deutliches Zeichen im Sinne der Verantwortung und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.