Erziehungsgedanke hat im Jugendstrafverfahren Vorrang

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Jugendhilfe, Jugendförderung

Möglichkeiten der Jugendhilfe bei strafauffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden / Praktikertreffen in der Kreisverwaltung



Der Erziehungsgedanke genießt in einem Jugendstrafverfahren Vorrang. Doch wie kann

Möglichkeiten der Jugendhilfe bei strafauffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden / Praktikertreffen in der Kreisverwaltung

Der Erziehungsgedanke genießt in einem Jugendstrafverfahren Vorrang. Doch wie kann dieses Ziel umgesetzt werden? Eine von vielen Fragen, die sich die Teilnehmer des jährlich stattfindenden Praktikertreffens stellten, das die Jugendgerichtshilfe des Fachdienstes Jugendhilfe der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises organisierte. Dabei kamen Vertreter der Jugendgerichte, der Staatsanwaltschaft, der Bewährungshilfe, der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und andere pädagogische Fachkräfte zusammen, um über die aktuelle Entwicklung der Jugenddeliquenz im Kreisgebiet zu informieren, um Erfahrungen auszutauschen und um die bereits bestehende gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.

Dieter Kirschhoch, Fachbereichsleiter des Bereiches Arbeit/Jugend und Soziales des Kreises hob in seinen begrüßenden Worten die Wichtigkeit der Vernetzung aller in Jugendstrafverfahren beteiligten Fachkräfte hervor. Dies sei für die Perspektiventwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden sehr wichtig. Von Jörg Engelbach, Jugendhilfeplaner des Rheingau-Taunus-Kreises, wurde die Statistik der Jugendgerichtshilfe für das Jahr 2011 vorgestellt.

Die Anzahl der Straftaten begangen durch Jugendliche oder Heranwachsende ist rückläufig.

Deliktschwerpunkte sind die Diebstahls-, Verkehrs- und Körperverletzungsdelikte, wobei bei den Körperverletzungsdelikten ein Rückgang zu verzeichnen ist. Die Anzahl der mehrfach strafauffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden ist leicht ansteigend.

Als Referent konnte Frank Weyel, ehemaliger Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe der Landesgruppe Hessen, gewonnen werden. Er schilderte in seinem Vortrag, was die Jugendhilfe und somit die Jugendgerichtshilfe in Jugendstrafverfahren leisten kann. Sein Rat: "Der Jugendliche / Heranwachsende muss ganzheitlich betrachtet werden und die Hilfe muss frühestmöglich ansetzen." Wer als Jugendlicher oder Heranwachsender straffällig wurde, dem soll bei der Überwindung der schwierigen Lebensphase geholfen werden, damit er danach ein straffreies Leben führen kann. In dieser Phase sind die Aufgaben der verschiedenen am Strafverfahren beteiligten Institutionen deutlich definiert. Die Justiz klärt auf und spricht Recht, die Jugendhilfe unterstützt. Im Jugendstrafverfahren hat der Erziehungsgedanke Vorrang.

Rick Langer und Thomas Frank von der Praxis Ambulante Pädagogik aus Ginsheim berichteten über die sogenannten Betreuungsweisungen. Eine Betreuungsweisung ist eine pädagogische Maßnahme, welche durch den Jugendrichter im Jugendstrafverfahren auferlegt werden kann. Die pädagogische Maßnahme wird durch die Jugendgerichtshilfe durchgeführt Langer führte aus, dass die Maßnahme in der Vergangenheit zu einer positiven Verhaltensänderung gemessen an weiteren Strafauffälligkeiten bei den betreuten Jugendlichen / Heranwachsenden geführt hat. Dies hat eine interne Auswertung in der Praxis ergeben. Auch wurde oft eine weitere Jugendhilfemaßnahme auf freiwilliger Basis in Folge beantragt, was positiv zu werten sei.

Abschließend wies Erich Blaes, Stellvertretender Fachdienstleiter der Jugendhilfe, auf die Ausstellung "In gesiebter Luft" hin, welche derzeit im Kreishaus noch bis zum 21. Dezember 2012 gezeigt wird. Die Ausstellung wurde durch den kirchlichen Arbeitskreis Straffälligenhilfe in Kassel initiiert und zeigt schonungslos die Wirklichkeit der Gefangenen. Die Ausstellung zeigt auch die Aussagen von Opfern, die unter den Ihnen zugefügten Taten leiden. Der Fachdienst Jugendhilfe des Rheingau-Taunus-Kreises möchte mit dieser Ausstellung präventiv auf Jugendliche und Heranwachsende einwirken. Erich Blaes weist daraufhin, dass diese Ausstellung auch als Wanderausstellung über den Fachdienst Jugendhilfe abrufbar ist.