Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises

Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Aufgrund der §§ 5 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. September 2020 (GVBl. I S. 573) i. V. m. § 143 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 01. August 2017, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183, 216) hat der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 30.04.2024 folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises

Die gem. Artikel I Abs. 2 der Schulbezirkssatzung als Anlage beigefügte textliche Darstellung wird in folgenden Bereichen wie folgt geändert:        

Grundschule in Eltville-Rauenthal

Der Schulbezirk der Otfried-Preußler-Schule wird wie folgt gebildet und umfasst folgende Stadtteile:

  • Rauenthal
  • Bereich Kloster Tiefenthal (Schlangenbader Str. 22, 65344 Eltville am Rhein)

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Einschulungen ab dem Schuljahr 2025/2026.

III.

Im Übrigen bleibt die Schulbezirkssatzung und die als Anlage beigefügte textliche Darstellung unverändert bestehen.

Schulverhältnisse, die vor dem Einschulungsdatum Schuljahr 2025/2026 begründet worden sind, bleiben unberührt.

 

Bad Schwalbach, den 30.04.2024

Der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

gez.

(Sandro Zehner)

Landrat