Erstat­tungsmög­lichkeit soll ausge­weitet werden

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Landrat Albers: Lokales Bündnis für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis startet Gesetzes­initiative zum Inter­nationalen Tag der Familie am 15. Mai / Erwei­terung bis zum 14. Lebens­jahr

 

Landrat Albers: Lokales Bündnis für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis startet Gesetzesinitiative zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai

„Das Lokale Bündnis für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis und der ‚Runde Tisch für familienbewusste Personalpolitik‘ starten in Abstimmung mit Landrat Burkhard Albers im Rahmen des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai eine Initiative für eine Gesetzesänderung“; berichtet Rita Czymai, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises und Koordinatorin des Lokalen Bündnisses für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Initiative bezieht sich auf die Unterstützung von Unternehmen, wenn diese die Betreuungskosten für Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen wollen. „Dabei geht es um die Ausweitung des Paragrafen 3, Nr. 33, des EStG (Einkommensteuergesetzes) auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“, betont Landrat Burkhard Albers.

Laut Rita Czymai beschäftigte sich der „Runde Tisch für familienbewusste Personalpolitik“ im Lokalen Bündnis für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis zuletzt mit der Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung Ihrer Kinder finanziell und praktisch unterstützen können. Rita Czymai: „Eine wirkungsvolle Alternative ist die anteilige oder vollständige Erstattung der Kinderbetreuungskosten. Für Kinder im Vorschulalter ist dies nach dem Paragrafen des Einkommensteuergesetzes seit längerem steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Wir streben nun eine Ausweitung an.“ Denn mit Beginn der Schulpflicht entfällt diese Möglichkeit, obwohl gerade dann Kosten für die Betreuung von Schulkindern mindestens in gleicher Höhe anfallen, etwa für Betreuung vor und nach dem Unterricht, Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche und musische Förderung.

Wie kann es sein, dass die Erstattungsmöglichkeit mit Schulbeginn entfällt? Als Passus 33 in dem Paragrafen des EStG eingefügt wurde, passte diese Regelung sicher in den Alltag der Familien in Deutschland. Der Vater verdiente das Einkommen für die Familie und die Mutter verdiente etwas dazu, wenn die Kinder im Kindergarten oder der Schule waren. Weil für Unterricht in staatlichen Schulen kein Schulgeld bezahlt werden musste, gab es auch nichts zu erstatten.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des steigenden Fachkräftebedarfs und der veränderten Familienstrukturen hat sich die Situation grundlegend geändert“, betont die Gleichstellungsbeauftragte. Für die langfristige finanzielle Absicherung der Familien ist es notwendig, gesicherte Rahmenbedingungen für Mütter und Väter zu schaffen. Außerdem sind Unternehmen darauf angewiesen, dass Eltern nach der Elternzeit möglichst frühzeitig und dauerhaft auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Um dies zu ermöglichen, muss die Betreuung von Vorschul- und Schulkindern sichergestellt sein.

Die Initiative wendet sich gemeinsam mit den entsprechenden Netzwerken an die Bundesministerien, insbesondere aber auch an Ministerin Manuela Schwesig, bei der die gemeinsamen Aktionen der Lokalen Bündnisse für Familie gebündelt werden. Auch die Mitglieder des deutschen Bundestages und die Bundesregierung werden aufgefordert den Paragrafen 3 Nr. 33 EStG der Lebenswirklichkeit in Deutschland anzupassen und es Arbeitgebern zu ermöglichen, Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten. Den Briefen wird ein Positionspapier beigefügt, das eine konkrete Beschreibung der aktuellen Situation und der angestrebten Änderung enthält.
 
Auf Kommunal- wie auch auf Landesebene bis hin zur Bundesebene wird darum geworben, die Initiative zu unterstützen, indem die Netzwerke sich an die Bundesregierung und Bundestagsabgeordneten sowie Landtagsabgeordneten für ihre Region wenden, um sich für die Ausweitung des erwähnten Passus, auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einzusetzen. Für die Initiative setzen sich namentlich die Koordinatorin des Lokalen Bündnisses für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis Rita Czymai, sowie die Unternehmerin Tatjana Trömner-Gelbe von der  tüfa team GmbH und die Steuerberaterin Andrea Marocke ein. Weitere Kooperationspartner des „Runde Tische für familienbewusste Personalpolitik“ im Lokalen Bündnis für Familie Rheingau-Taunus-Kreis sind die Bundesagentur für Arbeit und die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden.