Erleichter­ungen bei der Praktikums­aufnahme von Flücht­lingen

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Kleine Darstellung

Bundes­agentur für Arbeit soll Möglichkeit prüfen / Landrat Albers schreibt an Vorstands­vorsitzenden Dr. Weise / Anregung der „inter­kommunalen Arbeits­gruppe" zur Flüchtlings­unterbringung und –betreuung

Bundesagentur für Arbeit soll Erleichterungen bei der Praktikumsaufnahme von Flüchtlingen prüfen /
Landrat Albers schreibt an Vorstandsvorsitzenden Dr. Weise / Anregung der „interkommunalen Arbeitsgruppe" zur Flüchtlingsunterbringung und –betreuung

„Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg soll Erleichterungen bei der Praktikumsaufnahme von Flüchtlingen prüfen.“ Dieses Anliegen hat Landrat Burkhard Albers in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, dargelegt. „In der Sitzung der interkommunalen Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsunterbringung und –betreuung haben wir dieses Thema schon eingehend diskutiert, benötigen aber die Unterstützung von Dr. Weise“, betont Landrat Albers. Denkbar wäre, dass es eine bundeseinheitliche Möglichkeit gibt, damit die Ausländerbehörden Praktika von bis zu vier Wochen ohne Beteiligung der Bundesagentur (BA) genehmigen dürfen.

„Wir wissen, dass viele Flüchtlinge gerne eine sinnvolle Beschäftigung übernehmen wollen“, so der Landrat. Zudem seien viele Unternehmen im Kreis bereit, den Flüchtlingen zunächst einmal ein Praktikum anzubieten. Dies scheitere aber oft an den zum Teil sehr restriktiven Zulassungskriterien der Bundesagentur. Das führe zu Verzögerungen oder sogar zur Verhinderung des Abschlusses eines Praktikums. Landrat Albers: „Vorrangig bei Personen mit Aufenthaltsgestattung sollen diese Einschränkungen sehr deutlich zum Tragen kommen.“ Es müsse aber sichergestellt sein, dass nicht der Verdacht eines verschleierten Beschäftigungsverhältnisses aufkommen kann.

Die Zulassungskriterien sind Teil der im November 2014 in Kraft getretenen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang, die in ihrem größten Teil eine positive Resonanz fanden. Landrat Albers in seinem Schreiben den BA-Vorstandsvorsitzenden weiter: „Selbstverständlich bin ich mir über die zum Teil sicher schwierige Entscheidungsfindung im Einzelfall bewusst, die neben dem beidseitigen Nutzen der Beschäftigung auch den Schutz der Flüchtlinge vor Ausbeutung oder übermäßiger Arbeitsbelastung sicherzustellen hat.“ Dennoch konnten die zuletzt abschlägig beschiedenen Praktikumsvorhaben von den Antragstellern und ehrenamtlich engagierten Bürgern sachlich nicht nachvollzogen werden.

Die Situation zeige, dass es einen Bedarf an einer Anpassung gebe. Da sich die oben geschilderte Entwicklung nicht nur im Rheingau-Taunus-Kreis abzeichnet, sondern bundesweit zunehmende Relevanz erfährt, fragt Albers nun an, „ob entsprechende Initiativen zur Erleichterung der Praktikumsaufnahme bei gleichzeitiger Wahrung der Schutzpflichten gegenüber den Flüchtlingen derzeit in Vorbereitung sind oder in absehbarer Zeit erwartet werden können.“ Gleichzeitig unterbreitet der Landrat den Vorschlag, dass die Ausländerbehörden Praktika von bis zu vier Wochen ohne Beteiligung der BA genehmigen dürfen.