Erhöhte Waldbrandgefahr

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Feuerwehr, Brandschutz

Entfachen von offenem Feuer in den Wäldern bereits von Anfang März strikt verboten

Entfachen von offenem Feuer in den Wäldern bereits von Anfang März strikt verboten
 
Die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises wurde von besorgten Bürgern darauf hingewiesen, dass das Rauchen und das Entfachen von offenem Feuer in den Wäldern bereits von Anfang März (und nicht erst ab Anfang Mai) bis Ende Oktober strikt verboten ist. Da es regional unterschiedliche Termine gibt, entstand die falsche Angabe. Kreisbrandinspektor Joachim Dreier verweist auf die aktuelle Waldbrandgefahrenlage. Seit dem heutigen Freitag besteht in Hessen landesweit mittlere Waldbrandgefahr, insbesondere in Südhessen regional hohe Waldbrandgefahr. Bis Montag einschließlich zeigt sich eine ähnliche, nur leicht wechselnde Lage. Die Alarmstufe A besteht weiterhin.
 
In der kommenden Woche wird momentan mit einer Wetterumstellung verbunden mit zurückgehenden Temperaturen und Niederschlägen gerechnet. Inwieweit es landesweit zu stärkeren Niederschlägen kommt, ist jedoch noch offen. Mit einem spürbaren Rückgang der Waldbrandgefahr ist voraussichtlich ab Wochenmitte zu rechnen. Nach vorliegenden Informationen kam es in Hessen bislang zu rund 30 Waldbränden mit einer Schadfläche von knapp drei Hektar. Seit Montag war eine auffällige Zunahme der Waldbrandaktivität festzustellen.