Erfahrungen mit dem Ärzt­lichen Bereitschafts­dienstes können mitge­teilt werden

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Kleine Darstellung

Auf der Home­page des Kreises ist ein Formular hinterlegt / Reform gilt ab dem 1. Januar / Neue Telefon­nummer

Auf der Homepage des Kreises ist ein Formular hinterlegt / Reform gilt ab dem 1. Januar / Neue Telefonnummer

Die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes greift ab dem 1. Januar 2015. Ab diesem Tag ist laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Hausärzte unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 erreichbar. Dies gilt für den Rheingau-Taunus-Kreis. Denn trotz der vielen Proteste der Ärzte, Resolutionen und Eingaben an die KV sowie Unterschriftenaktionen in der Bürgerschaft – die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen hält an der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) fest.

Ab dem 1. Januar 2015 gehen Notrufe nicht mehr in Winkel ein sondern in einem Call-Center in Frankfurt am Main, von wo aus die Koordination und der Einsatz der Ärzte erfolgt. „In den Stellungnahmen haben wir auf die Risiken der Reform immer wieder hingewiesen“, berichtet Landrat Burkhard Albers. Doch die Kassenärztliche Vereinigung blieb hart.

Laut Gesundheitsdezernentin Monika Merkert stellt der Ärztliche Bereitschaftsdienst die ambulante Versorgung der Bevölkerung nachts, am Wochenende und Feiertags sicher, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist. Das hat in den vergangenen Jahrzehnten hervorragend und ohne Komplikationen im Kreisgebiet geklappt.“ Nun kommt die Änderung mit der Einführung von zwei Call-Centern in Hessen.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis, der bisher von drei Notdienstambulanzen versorgt wurde, steht den Veränderungen weiterhin kritisch gegenüber, da bei einer Ausweitung der Notdienstbezirke die Wartezeit bei Hausbesuchen deutlich ansteigen kann“, betont Monika Merkert. Der Kreis möchte deshalb die Veränderungen begleiten, um gegebenenfalls Lücken in der Versorgung frühzeitig erkennen zu können. Dazu richtet der Kreis auf seiner Homepage unter www.rheingau-taunus-kreis.de sowie „Familie&Soziales“ und „Gesundheit“  eine gesonderte Seite mit Button ab dem 27. Dezember 2014 ein, auf der ein Formular herunterladbar, beziehungsweise auszufüllen ist.

Auf diesem Formular können Bewohner des Kreises ihre Erfahrungen mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst notieren und dem Kreis schicken. „Wir wollen diese Informationen für unser weiteres Vorgehen nutzen“, erklärt Landrat Burkhard Albers.