EMIL Idstein: Bis Ende 2023 zahlen Fahrgäste keinen Komfortzuschlag
Verkehr (allgemein)
Idstein und RTV subventionieren On-Demand-Verkehr mit 1,50 Euro pro Fahrgast
Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) informiert darüber, dass sie ab sofort zusammen mit der Stadt Idstein die Kosten für den Komfortzuschlag in Höhe von 1,50 Euro bis zum Fahrplanwechsel im Dezember übernehmen wird. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die den EMIL in Idstein nutzen, ab sofort nur noch den Grundpreis von 1,50 Euro zahlen, es sei denn, sie haben einen gültigen Fahrschein für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Idstein: Für Fahrkarteninhaber entfällt wie zuvor auch der Grundpreis. Dann bleibt nur noch der Kilometerpreis zu zahlen.
Diese Lösung bedarf aber einer Anpassung auf der technischen Seite, da die Kartenzahlungsgeräte entsprechend ausgerüstet sein müssen, auch Beträge von weniger als einem Euro anzunehmen: Da der zu zahlende Arbeitspreis von 15 Cent ab dem zweiten Kilometer so gering ist, dass je nach Fahrtstrecke der Endpreis schließlich unter einem Euro liegt, müssen die Geräte in den Fahrzeugen getauscht werden. Die neuen Geräte wurden nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bestellt und sollten bis Mitte August im Einsatz sein. Solange die vorhandenen Geräte im Einsatz sind, wird die Fahrt für die EC-Kartenzahler nur berechnet, wenn der Betrag höher als 1 Euro liegt. Das liegt aber einzig und allein an der jetzigen technischen Problematik und hat nichts mit der Subventionierung des Komfortzuschlags zu tun.
„Der Komfortzuschlag wird damit keineswegs abgeschafft. Die Hochschulstadt Idstein und wir als lokale Nahverkehrsorganisation werden den Komfortzuschlag bis zur Fahrplanumstellung am 10. Dezember 2023 je hälftig übernehmen,“ stellt Andreas Remler, Prokurist und Leiter Finanzen und Vertrieb bei der RTV klar: Durch den teilweisen Wegfall des früheren Stadtbusverkehrs blieb den Idsteiner Fahrgästen zu bestimmten Zeiten kaum eine Alternative zum On-Demand-Shuttle EMIL. Das war vor allem für die Fahrgäste ärgerlich, die im Besitz eines Fahrscheins waren, denn diese mussten dann zusätzlich noch den obligatorischen Komfortzuschlag zahlen. Natürlich bietet EMIL auch einiges mehr an Komfort, sei es die flexible Nutzung, die Dichte der virtuellen Haltestellen oder die mit maximal sieben Sitzplätzen im Fahrzeug komfortablere Beförderung. „Wir sind froh, dass wir mit der RTV im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger eine Einigung über den Komfortzuschlag erzielen konnten. Das wird die Akzeptanz für den EMIL weiter erhöhen. Die stetig steigenden Zahlen der Fahrgäste zeigen, dass der EMIL inzwischen deutlich besser angenommen wird. Schon im Mai hatten wir knapp 450 Fahrgäste, im Juli waren es sogar 745. Dazu beigetragen hat auch, dass nun endlich die vereinbarten Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr eingesetzt werden, darunter das barrierefreie. Nach und nach etablieren sich die EMIL-Fahrzeuge im Stadtbild, auch das wird weitere Nutzer generieren“, so Idsteins Bürgermeister Christian Herfurth.
„Der Preis beim On-Demand-Verkehr muss sich nach den Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) aus den drei Komponenten zusammensetzen: Dem Grundpreis, dem Komfortzuschlag sowie dem Kilometerpreis. Damit sich der On-Demand-Verkehr durchsetzen und als sinnvolle Erweiterung im ÖPNV fungieren kann, muss aber natürlich auch eine gewisse Kostendeckung gegeben sein. Selbst beim klassischen Linienverkehr liegt diese nur bei zirka 30 Prozent. Ein möglichst hoher Prozentsatz sollte beim On-Demand-Verkehr auch angepeilt werden, sonst wird sich dieses neue und attraktive Angebot nicht rechnen,“ erklärt Remler weiter.