EAW: Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen des Rheingau-Taunus-Kreises bleibt bestehen

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Abfallwirtschaft

Beim Eintritt und auf dem gesamten Gelände der Wertstoffhöfe ist eine medizinische- oder FFP2- Maske zu tragen

EAW: Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen bleibt bestehen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) teilt mit, dass auf allen Wertstoffhöfen des Rheingau-Taunus-Kreises, genau wie in der Kreisverwaltung und allen deren Außenstellen, nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Die Maskenpflicht betrifft das ganze Gelände der Wertstoffhöfe. Beim Eintritt ist eine medizinische- oder FFP2- Maske zu tragen. Der EAW verweist zudem auf die Benutzungsordnung. Den Anweisungen des Personals der Wertstoffhöfe ist Folge zu leisten.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.eaw-rtk.de oder direkt beim Abfallberatungsteam des EAW unter den Rufnummern 06124 510 493 und -495