Dünnes Eis birgt manche große Gefahr

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Feuerwehr, Brandschutz

Feuerwehr warnt und gibt Tipps zum Verhalten bei Un­fällen im Eis / Kreisbrand­inspektor Joachim Dreyer: Betreten Sie nur freige­gebene Eisflächen

Feuerwehr warnt und gibt Tipps zum Verhalten bei Unfällen im Eis

Die derzeitige Wetterlage mit eisigen Temperaturen kann dafür sorgen, dass sich auf manchen Seen oder kleinen Gewässern eine Eisschicht bildet. Aus diesem Anlass warnt Kreisbrandinspektor Joachim Dreyer vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. „Viele Eisflächen sind zu dünn; so dass ein Einbruchdroht.“ Der vielfach in Deutschland herrschende Frost der vergangenen Tage garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. „Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen!“, mahnt Dreyer. Für die Freigabe sind die örtlichen Behörden zuständig.

Für den sicheren Ausflug sollten einige Tipps der Feuerwehren beachtet werden. Vor allem gilt es, die örtlichen Warnhinweise ernst zu nehmen und Kindern die Gefahren zu erklären. Geraten wird, einsame Ausflüge auf dem Eis zu vermeiden, denn bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann. Dreyer: „Erste Warnungen sind, dass das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt. Dann darf auf keinem Fall die Fläche betreten werden.“

Befindet sich aber jemand schon auf dem Eis und es droht ein Brechen der Eisfläche, dann sollten man sich flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, und zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen). Bei einem Unglücksfall heißt es: „Sofort über den Notruf 112 Hilfe anfordern oder organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern. Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!

„Innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter“, erläutert der Kreisbrandinspektor. Er gibt folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall: „Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.“

Ein weiterer Hinweis: „Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.“ Helfer benötigen eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger), um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.

Anschließend geht es darum, den Geretteten in warme Decken oder Jacken zu hüllen, und ihn oder sie „vorsichtig zu erwärmen“. Dabei sollte das „Hausmittel“, mit Schnee abreiben, nicht angewandt werden. Auch ist es nicht hilfreich, unterkühlten Personen Alkohol zu geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.