Doch kein Schulstart in Grundschulen

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Schule

Verwaltungsgerichtshof setzt Schulpflicht für Viertklässler vorläufig außer Kraft

Verwaltungsgerichtshof setzt Schulpflicht für Viertklässler vorläufig außer Kraft

Der Rheingau-Taunus-Kreis verweist auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom heutigen Freitag: Danach ist die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen in der Corona-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Die für Montag, 27. April 2020, vorgesehene Schulpflicht für Schüler der vierten Klassenstufe in Hessen ist vorläufig ausgesetzt. Somit findet kein Unterricht statt. Schüler der vierten Klassen würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt ist, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in Kassel. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Schülerin aus Frankfurt hatte am 20. April einen Eilantrag gegen die Verordnung der Landesregierung gestellt. Den Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko, begründete sie ihren Antrag. Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt. Der Rheingau-Taunus-Kreis wartet nun auf die Angaben des Hessischen Kultusministerium, wie weiter zu verfahren ist.