Die Heraus­forderung einer mensch­lichen Unter­bringung der Flücht­linge soll ge­mein­sam an­ge­gangen wer­den

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Ausländerwesen

Landrat Burkhard Albers greift Vo­rschlag des Hessi­schen Sozial- und Inte­grations­ministers Stefan Grüttner auf / „Pakt für Mensch­lich­keit und kommu­nale Per­spek­tive“

Landrat Burkhard Albers greift Vorschlag des Hessischen Sozial- und Integrationsministers Stefan Grüttner auf / „Pakt für Menschlichkeit und kommunale Perspektive“

Angesichts des weiter anwachsenden Flüchtlingsstroms nach Deutschland hat der Hessische Sozial- und Integrationsminister Stefan Grüttner (CDU) eine nationale Asylkonferenz gefordert, in der die Herausforderung einer angemessenen und menschenwürdigen Flüchtlingsunterbringung zwischen Bund, Ländern und Kommunen koordiniert werden soll. Diese Initiative stößt auf große Zustimmung bei Landrat Burkhard Albers (SPD). Ziel einer solchen Konferenz müsse es sein, Wege zur gemeinsamen Umsetzung zu finden, die keinen Beteiligten überfordert.

Albers lobt ausdrücklich das Bekenntnis des Sozialministers, dass gelebte Humanität in den Mittelpunkt der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu stellen ist. Dazu wird es nach Sicht Albers‘ vor allem erforderlich, dass das Land seine an die Kommunen delegierte Aufgabe zur Flüchtlingsunterbringung auch angemessen finanziert. Derzeit tragen die Kommunen etwa ein Viertel der Unterbringungskosten selbst.

„Wir verkennen aber selbstverständlich nicht die Lage, in der sich auch das Land Hessen im Zuge der Schuldenbremse befindet“, so Albers. Statt sich daher nur auf gegenseitige Forderungen zurück zu ziehen, schlägt der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises einen „Pakt für Menschlichkeit und kommunale Perspektive“ vor. Vorbild dieses Paktes zwischen dem Land und den Kommunen soll das Positivbeispiel in seinem Landkreis sein. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine kooperative Vereinbarung über die Unterbringung von Flüchtlingen geschlossen, die auf das rechtlich zulässige Mittel der Direktzuweisung verzichtet und nach einer Übergangsphase der dezentralen Unterbringung durch die einzelnen Kommunen eine durch den Landkreis organisierte Unterbringung in Sammelunterkünften vorsieht.

„Wir werden also in absehbarer Zeit eigens für die Menschen errichteten angemessenen und ausreichenden Wohnraum haben“, sichert Albers zu. Um dem Land in seiner gegenwärtigen und sich voraussichtlich künftig weiter noch verschärfenden Notlage in der überfüllten Erstaufnahmestelle in Gießen entgegenzukommen, schlägt Albers vor, Flüchtlinge über den bestehenden Zuweisungsschlüssel hinausgehend an interessierte Kommunen mit freien Kapazitäten zuzuweisen. Im Gegenzug könnte sich das Land bereiterklären, den finanziellen Aufwand der Kommunen als außerordentliche Belastung im Zuge der jeweiligen Haushaltsgenehmigungen anzuerkennen.

Gerade die vom sogenannten Schutzschirm des Landes Hessen betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden könnten demnach ausnahmsweise von den engen Fesseln der Haushaltsauflagen befreit werden, da der Anstieg des Flüchtlingsstroms zum Zeitpunkt der Schutzschirmvereinbarungen noch nicht absehbar gewesen ist. „Das kann über den vertraglich geregelten Eintritt einer sogenannten Prognosestörung möglich gemacht werden. Schließlich konnten weder das Land, noch die Kommunen vor zwei Jahren abschätzen, welche Krisenherde sich in den Regionen dieser Erde entwickeln“.

Große Erwartungen setzt der Landrat dabei in Sozialminister Stefan Grüttner und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU). Beide hätten zuletzt signalisiert, dass die Kommunen in der Bewältigung der derzeitigen Unterbringungsherausforderung nicht länger im Regen stehen müssten. Albers hofft daher darauf, dass nun auch das Innenministerium seine Haltung gegenüber den Kommunen überdenkt, und einer menschenwürdigen und von gelebter Humanität geprägten Flüchtlingspolitik im Land und den Kommunen nichts mehr entgegen steht. „Ein solcher Pakt für Menschlichkeit und kommunale Perspektive wäre die konsequente Fortsetzung der Initiative aus dem Sozialministerium. Die betroffenen Menschen und die kommunale Handlungsfähigkeit sollte uns das wert sein“, so Albers abschließend.
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