Die elektronische Gesundheits­akte kommt ab 2021

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Gesundheit

Markus Krugel sprach im Rahmen des Demografie-Dialogs der Arbeits­gruppe „Selbstbestimmtes Leben“ über Chance und mögliche Risiken der eGA sowie den aktuellen Stand

Markus Krugel sprach im Rahmen des Demografie-Dialogs der Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben“ über Chance und mögliche Risiken der eGA sowie den aktuellen Stand  

In knapp zwei Jahren sollen Patienten bereits über sie verfügen können. Noch wird aber hinter den Kulissen eifrig daran „gewerkelt“, wie die „drei wichtigen Player im Gesundheitswesen - Krankenkassen, Patienten und Leistungserbringer - notwendige Daten aufspielen, wie der Datenschutz gesichert wird und wo die „Cloud“ mit allen Gesundheitsdaten des Patienten steht. Die Rede ist von der elektronischen Patientenakte (kurz eGA), die ab 2021 von den gesetzlichen Krankenkassen dem einzelnen Mitglied zur Verfügung gestellt sein muss. Diese eGA muss umfangreiche Datensätze aufnehmen und verwalten können; beispielsweise Bilder von MRT- und Röntgenuntersuchungen, die unterschiedlichen Arztberichte, Laborergebnisse, Medikationspläne und Therapien sowie möglicherweise auch Hinweise auf Apps in der digitalen Welt zur Gesundheitsvorsorge und Tipps für „die individuelle Gesundheitsprävention“. Die umfangreichen, medizinischen Daten sollen unter Umständen via Smartphone oder Tablett abrufbar sein.

Wie dies alles funktionieren soll, diesen interessanten Blick hinter die digitalen Kulissen ermöglichte Referent Markus Krugel von der Firma Philips im Rahmen der nunmehr dritten Veranstaltung des Demografie-Dialogs der Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben“ mit dem Titel „Vernetzt! Verbunden! Versorgt“ - Digitalisierung im Gesundheitswesen - Realität oder Zukunft?“ im Kreishaus. Denn die elektronische Patientenakte soll nicht nur Verwalter der medizinischen Befunde und Berichte eines Menschen sein, um etwa mehrfache Untersuchungen von unterschiedlichen Ärzten zu verhindern. Krugel: „Es geht auch darum, dass die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Vertragsärzte, Krankenhäuser, Reha-Zentren, die Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer sowie die
Apotheken ihre Daten einpflegen sollen, jedoch nur in Form einer ‚Einbahnstraße‘, so dass sie keinerlei vorhandene Daten abfragen können.“

Der Patient soll laut Krugel, zudem erkennen können, „wie ein Arzt die jeweilige Behandlung abgerechnet hat.“ Die Patientenakte mit den persönlichen Daten eines Menschen unterliegt einem größtmöglichen Schutz, damit nur der jeweilige „Besitzer“ an seine Daten gelangt oder von ihm Zugangsberechtigungen vergeben werden. „Es wird 2021 eine elektronische Patientenakte für jeden geben, sie muss individuell sein, aber gleichzeitig auch kostengünstig, damit sich jeder die Akte leisten kann“, betonte der Referent. Wo die Daten der elektronischen Patientenakte geführt werden, ist derzeit aber noch nicht klar. Es gebe derzeit drei große Anbieter, wobei diese zentrale, bzw. dezentrale Lösungen vorschlagen. Entscheidungen gibt es noch nicht.

Weiterhin verspricht sich Krugel von der Einführung eine Vereinfachung durch eine digitale Vernetzung der drei Leistungserbringer gerade unter Berücksichtigung der Stichworte Telemedizin und technologiegestützte Versorgungssysteme. Dazu bedarf es aber einer rasch voranschreitenden Digitalisierung in Deutschland, damit via Internet große Datenmengen transportiert werden können.

„Deutschland ist das zweitälteste Land der Welt nach Japan“, so Krugel. Das bedeutet, dass viele Menschen über 60 Jahre hier leben, viele davon alleine. „In Zukunft kann ich prüfen, ob mein Vater, meine Mutter die verschriebenen Medikamente eingenommen hat. Es gibt Apps, die gesundheitliche Veränderungen bei einer älteren Person anzeigen und dann Alarm schlagen“, berichtete der Referent. Das digitale Medikamenten-Management könnte auch eine falsche Medikation verhindern. Markus Krugel: „Heute sind zehn Prozent der Notfalleinweisung auf eine falsche Medikamenten-Einnahme zurückzuführen.“ Im Ausland findet ein App Anwendung, die prüft, welche Arznei zueinander passt, um mögliche Nebenwirkungen bei der Einnahme zu prüfen.

Für Schwangere gibt es laut dem Referenten bereits den digitalen Mutterpass, der nicht nur darauf verweist, welche Entwicklungen das Ungeborene durchmacht, sondern auch Tipps für die Schwangere bereithält. Laut Markus Krugel hält die Digitalisierung im Gesundheitswesen viele Vorteile bereit, die genau mit den Nachteilen abgewogen werden müssen. Zu den Vorteilen zählt sicher das Thema Früherkennung von Erkrankungen und damit die Einschätzung von Risiken und das Einleiten von präventiven (Heil)-Maßnahmen durch eine Vernetzung von ganz unterschiedlichen Assistenzsystemen. Neuestes Projekt ist dabei „Smart Metering“. Dieses System ermögliche, über den Stromverbrauch Rückschlüsse auf veränderte Gewohnheiten oder beginnende Demenzerkrankungen zu ziehen.

Um in der Realität erkennen zu können, welche Systeme sich wie verbinden lassen, startet die Firma Philips 2020 das geförderte Pilotprojekt „Virtuell betreutes Wohnen“ in einem Quartier in Berlin. „Wir wollen dazu beitragen, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können, was vor allem für Menschen aus ländlichen Bereichen von großer Bedeutung ist.“, sagte Markus Krugel.