Die betroffenen Menschen nicht weiter vertrösten

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Kleine Darstellung

Landrat Albers: Kreis nimmt Stellung zum Entwurf des Bundesverkehrs­wegeplanes 2030 / Auch die Gesundheits­risiken durch Lärm beachten

Landrat Albers: Kreis nimmt Stellung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 / Auch die Gesundheitsrisiken durch Lärm beachten

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat nach Angaben von Landrat Burkhard Albers Stellung zu den im Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 dargelegten Verkehrsmaßnahmen bezogen. „Wir haben erneut sehr klar unsere Positionen vertreten und darauf gedrängt, dass wir ganz dringend Veränderungen bei den Maßnahmen fordern, die den Rheingau-Taunus-Kreis betreffen“, so Albers. Die Menschen vor Ort, ob in Esch, in Wambach oder im Rheingau und Mittelrheintal ließen sich nicht ständig „auf den St.-Nimmerleinstag“ vertrösten. Den Menschen in den Orten ist eines gemein: „Sie leiden unter dem Verkehr und dem damit verbundenen Lärm und den Schadstoffemissionen.“

Durch die engen, kurvenreichen und dadurch auch sehr unübersichtlichen Ortskerne von Wambach (B 260) und Waldems-Esch (B 275)schlängeln sich jeden Tag viele tausend Fahrzeuge, darunter zahlreiche, schwere LKWs. Die Belastung für die Anwohner ist hoch, weil der Lärm auch in der Nacht nicht abebbt. Wegen der Enge der Ortsdurchfahrt gebe es auch nur ganz schmale Gehwege, deren betreten ein erhebliches Risiko für die Fußgänger beinhaltet. Aus diesen Gründen müsse eine Realisierung der beiden Ortsumgehungen zeitnah erfolgen und könne nicht weiter hinausgezögert werden. „Für den Kreis ist es auch überhaupt nicht nachvollziehbar, dass im Bundesverkehrswegeplan 2030 die Zusammenfassung und gemeinsame Bewertung der beiden Teilprojekte Ortsumgehung Wambach und Ortsumgehung Martinsthal erfolgt ist. Gegen diese Vorgehensweise haben wir erhebliche Bedenken geltend gemacht“, berichtet Landrat Burkhard Albers. Jede Ortsumgehung müsse für sich gesehen werden.

Rheingau

Die Stellungnahme des Rheingau-Taunus-Kreises geht weiterhin auf die erheblichen Auswirkungen des Schienengüterverkehrs auf der Rheinstrecke ein. Albers: „Wegen der gesundheitsgefährdenden und entwicklungshemmenden Auswirkungen des Schienenverkehrs auf der Rheinschiene werden seit vielen Jahren Verkehrslösungen zur Auslagerung der Güterzüge und die Umsetzung von Maßnahmen der Lärmminderung gefordert.“ An diesen Forderungen hält der Landkreis fest. Zudem mahnt er an, „sehr zeitnah eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, in der die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit von alternativen Trassenführungen untersucht wird“.

Die ständigen Lärmmessstellen in Assmannshausen und Lorch weisen hohe Dauerschallpegel von bis zu 74 dB(A) am Tage und 76 dB(A) in der Nacht nach. Albers: „Dementsprechend hoch sind im Rheintal die lärmbedingten Gesundheitsrisiken für die Menschen entlang der Rheinstrecke.“ Die dadurch verursachten Kosten für das Gesundheitssystem müssten auch in die Kosten-Nutzen-Analyse mit einfließen, so die Forderung des Rheingau-Taunus-Kreises.