Der Prozess der Digitalisierung schreitet voran

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Kreisentwicklung

Innenminister Peter Beuth informierte sich über den Stand der Verwaltungsdigitalisierung im Kreishaus / 338 Dienstleistungen der Kreisverwaltung wurden erhoben / Sozialportal des Kreises steht bereit

Innenminister Peter Beuth informierte sich über den Stand der Verwaltungsdigitalisierung im Kreishaus / 338 Dienstleistungen der Kreisverwaltung wurden erhoben / Sozialportal des Kreises steht bereit

Rund 5.000 Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Land und Kommunen sollen spätestens Ende 2022 von Bürgerinnen und Bürgern bequem von Zuhause aus über den Computer zu jeder Zeit durchgeführt werden können. Der Gang zu den Behörden könnte dann wegfallen, so sehen jedenfalls die Vorgaben des Bundes für die Verwaltungsdigitalisierung aus. Wie weit die Vorarbeiten im Rheingau-Taunus-Kreis gediehen sind, darüber informierte sich Hessens Innenminister Peter Beuth im Kreishaus in Bad Schwalbach: „Wir wissen von der Komplexität des Prozesses und haben als Land deshalb - gemeinsam mit dem Verwaltungsdienstleister ekom21 - den Städten, Gemeinden und Landkreisen unsere Unterstützung zugesagt.“ Ein Angebot, das auch der Rheingau-Taunus-Kreise gerne annimmt, da das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen „eine große Herausforderung darstellt“, wie Landrat Frank Kilian betonte.

Denn alle Verwaltungsdienstleistungen von A wie Abfall bis Z wie Zulassung sollen bis spätestens Ende 2022 als Service für die Bürgerinnen und Bürger - von Zuhause aus - auf den Online-Portalen abrufbar bereit. Und das sind nicht gerade wenige: Rund 5.000 Verwaltungsdetails gilt es zu digitalisieren und bereitzustellen. Davon „lokalisierte“ das Land Hessen für seinen Bereich exakt 631 Dienstleistungen, die nun umgesetzt werden müssen. Der Landkreis kommt auf zusätzlich 338 individuelle Leistungen, die die Verwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises derzeit anbietet und selbst umsetzen muss.

Auch auf der Ebene der Städte und Gemeinden müssen spezifischen Angebote - etwa aus dem Bereich Kindertagesstätten oder Standesamt - digitalisiert werden. „Wir befinden uns im Stadium der Umsetzung und konnte schon das Sozialportal für den Rheingau-Taunus-Kreis produktiv setzen“, so der Landrat. Roland Reichenauer, Leiter des Fachdiensts EDV in der Kreisverwaltung, erläuterte die bereits erledigten Vorarbeiten und die angewandte Strategie des Kreises. Seine Mitarbeiterin Corinna Dämmerich informierte anschließend über die Fortschritte am Beispiel der Beantragung eines Unterhaltsvorschusses über den Onlinedienst auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises.

Zukünftig kann das benötigte Antragsformular auf dem PC von Zuhause aus aufgerufen und bearbeitet werden. Corinna Dämmerich demonstrierte am Beispiel eines Unterhaltsvorschussantrages wie leicht und unkompliziert die Bearbeitung ist. Durch die Erläuterungen wird der Antragsteller durch das Formular geleitet. An die Mail werden die benötigten Unterlagen angehängt. Leider muss der Antragsteller derzeit aber noch das Formular ausdrucken und eigenhändig unterschreiben, um es anschließend an das betroffene Amt zu senden. „Momentan gibt es diesen eingebauten Medienbruch, da der Komplex rund um die Anerkennung von Unterschriften in digitalen Formularen noch zu klären ist“, erläuterten die Experten. Bis 2022 sollen Lösungen gefunden sein, damit der Medienbruch, das Ausdrucken des Formulars, unnötig wird. „Wir arbeiten daran“, so die Experten. Die Mitarbeiterin des Fachdienstes EDV ging dann noch auf die Bearbeitung des Antrages in der Verwaltung ein.

Diese umfangreiche Tätigkeit können nur in einem Netzwerk von guten Partner wie dem Land und der ekom21 geschehen, betonte Landrat Frank Kilian und weiter: „Wir sind auf dem richtigen Weg und kommen Schritt für Schritt unserem Ziel näher.“