Der Lärm im Kreisgebiet muss in einer Summe bewertet werden

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Fluglärm

Landrat Albers: Stellungnahme des Kreises zum Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt Main abgegeben / Mängel im Entwurf



Die Kreisverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Hessen,

Landrat Albers: Stellungnahme des Kreises zum Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt Main abgegeben / Mängel im Entwurf

Die Kreisverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt Main, kritische Worte gefunden und Nachbesserungen gefordert, berichtet Landrat Burkhard Albers. Der Plan sei in vielen Bereichen nicht konkret genug, weise gravierende Mängel auf, weil beispielsweise veraltete Lärmkarten für die Dokumentation herangezogen wurden, und es fehle eine Gesamtbewertung aller Lärmquellen. "Die Lärmaktionspläne sollen eigentlich dazu beitragen, ruhige Gebiete gegen die Zunahme des Lärms zu schützen", betont Albers. Doch dieses Ziel erreiche der vorgelegte Plan nicht, weshalb er eigentlich zur Überarbeitung an den Verfasser zurückgeschickt werden müsste.

Der Landrat: "Um die Belastung für eine Region wirklich bewerten zu können, dürfen die drei Lärmquellen Straße, Schiene und Luftverkehr nicht getrennt voneinander gesehen werden." Wer von Lärm betroffen ist, der beginne nicht zu rechnen, welche Lärmquelle nun die lauteste war. "Die Summe des Lärms führt gerade im Rheingau zu einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung der Wohnbevölkerung und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität", so Albers, der zudem auf den "Fluglärmteppich" verweist, der sich seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt / Main vor einem Jahr deutlich ausbreitet.

Die Ausweitung des Lärmteppichs auch auf bisher ruhigere Region werde nicht verhindert. Zu diesem Thema finde sich im Lärmaktionsplan keine Bemerkung. Landrat Albers: "Wer nach Vorschlägen in dem Plan sucht, wie der Lärm in unserer Region vermindert oder doch wenigstens gebündelt werden kann, wird enttäuscht." So weist der vorgelegte Planentwurf aus Sicht der Kreisverwaltung "keine eigenen Ziele und Strategien sowie kein langfristiges Handlungskonzept zur Fluglärmminderung in der Region" auf. Er beinhalte noch nicht einmal die Festlegung von Lärmobergrenzen; ein wesentlicher Bestandteil der Empfehlungen der Mediation.

Verwunderung löste auch aus, dass in dem Entwurf des Lärmaktionsplans die Südumfliegung als "Lärmminderungsmaßnahme" dargestellt wird. "Die Südumfliegung wurde vorrangig aus flugsicherungstechnischen Gründen aufgrund von Vorgaben für Fehlanflugverfahren auf der neuen Landebahn Nordwest in Verbindung mit der angestrebten Flughafenkapazität entwickelt und nicht aus Lärmminderungsgründen", heißt es dazu in der Stellungnahme der Kreisverwaltung.

In der Stellungnahme werden zudem erhebliche Verfahrensfehler bemängelt. Der festgesetzte Lärmschutzbereich passe nicht mehr zu den aktuellen Flugrouten und Flugverfahren, die die Inbetriebnahme der neuen Landebahn zur Folge hatte. Regionen wie der Rheingau und der westliche Untertaunus sind nun deutlich mehr vom Fluglärm betroffen.