Das „inklusive Quartier“ für alle Bewohner ist das Ziel

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Kreisentwicklung

Landrat Kilian: Förder­programm des Kreises „Rat und Tat kreisweit“ erhält neue Ausrichtung / 19 Projekte wurden seit 2008 gefördert / „Lebens­umfeld-Gestaltung“ im Fokus

Landrat Kilian: Förderprogramm des Kreises „Rat und Tat kreisweit“ erhält neue Ausrichtung / 19 Projekte wurden seit 2008 gefördert / „Lebensumfeld-Gestaltung“ im Fokus

„Das Förderprogramm ‚Rat und Tat kreisweit‘ war in den vergangenen Jahren ein großer Erfolg, von ihm gingen wichtige Impulse aus. Es benötigte aber nach rund zehn Jahren eine Neuausrichtung, um sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen“, berichtet Landrat Frank Kilian. „Rat und Tat kreisweit“ unterstützte in dieser Dekade 19 Initiativen etwa bei der Gründung von Nachbarschaftshilfen im Kreis oder der Wohnberatung in Taunusstein und Geisenheim mit einer dreijährigen Förderung. Landrat Kilian: „Das Ergebnis ist insgesamt positiv zu bewerten. Bei den Herausforderungen, die der Demografische Wandel an alle stellt, bedarf es einer Neuorientierung hin zu einer Strukturförderung.“

Die Neuausrichtung des Programmes hat das Ziel, Maßnahmen für lebendige Ortskerne und eine wohnortnahe Versorgung zu unterstützen. Landrat Kilian: „Die Strukturförderung soll dazu führen, die Lebensqualität vor Ort zu erhalten, beziehungsweise zu verbessern.“ Die veränderten Altersstrukturen  
stellen insbesondere die Kommunen im ländlichen Raum vor große Herausforderungen. „In den kleinen Orten gibt es oft keinen Bäcker, keinen Metzger und auch keinen Arzt mehr, was wiederum bedeutet, dass gerade ältere Mitmenschen darauf angewiesen sind, dass es funktionierende Strukturen gibt, um in die nächste Stadt zu kommen, in der es beispielsweise die Einkaufsmöglichkeiten gibt“, betont Landrat Kilian.

Der Förderschwerpunkt von „Rat und Tat kreisweit“ ist ab 2018 die Quartiersentwicklung in den Städten und Gemeinden des Kreises. Die Antragstellung erfolgt über die Kommunen, die wiederum „Akteure“ aus dem jeweiligen Quartier als Partner mit in das Projekt einbinden können. Das Programm gibt die Handlungsfelder vor: Soziale Infrastruktur, Wohnen, Pflege und Betreuung, Mobilität, Bildung und Kultur.

Eine erfolgreiche Quartiersentwicklung zielt darauf ab, allen im Stadtviertel lebenden Menschen eine möglichst hohe Teilhabe und Lebensqualität zu bieten. „Entstehen soll ein lebendiger sozialer Raum mit starkem bürgerschaftlichem Engagement“, so der Landrat. Eine inklusive, kultursensible und
generationengerechte Quartiersentwicklung kann der Schlüssel für „demografiefeste“ Kommunen sein, mit einem von den Bürgern selbstbestimmtem Wohnen und einer Versorgungssicherheit für Menschen in ihrem Quartier. Immer mehr Menschen wollen im Alter selbstbestimmt leben und auch dann in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben, wenn sie mit Einschränkungen ihrer Gesundheit und Mobilität leben müssen.

Die Voraussetzungen dafür gilt es dort zu schaffen, sagen die für das Programm „Rat und Tat kreisweit“ zuständigen Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung, Andrea Horne und Elke Jörg-Pieper, „wo die Menschen ihren unmittelbaren Lebensmittelpunkt haben: im Stadtteil, im Viertel, im Quartier, in entsprechenden Regionen auf dem Land“.

„Mit der Neuausrichtung und der neuen Perspektive auf die ‚Lebensumfeld-Gestaltung‘ wollen wir nicht mehr isoliert für einzelne Zielgruppen denken und planen, sondern im Sinne inklusiver Quartiere die Anforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln zusammenführen und umfassende Konzepte entwickeln, die in gleicher Weise etwa Belange von Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen, Zuwanderinnen und Zuwanderern, also von allen Bürgerinnen und Bürgern, berücksichtigen“, so Andrea Horne. Horne und Jörg-Pieper zeigen sich überzeugt, dass „die Quartiere einen ‚Kümmerer‘ benötigen, der die Bedarfe erkennt, Projekte anstößt, sie steuert, der Ansprechpartner vor Ort ist, Vernetzungen herstellt und vieles mehr…“

Im geänderten Programm „Rat und Tat kreisweit“ richtet sich die jeweilige maximale Fördersumme nach dem Gesamtbudget des Antrages. Momentan beträgt die jährliche Förderhöchstsumme 35.000 Euro, Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Förderfähig sind weiterhin Personal- und Sachkosten. 

Die Anmeldung erfolgt formlos beim Rheingau-Taunus-Kreis, Fachdienst Soziales, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach bis spätestens zum 30. September eines Jahres.