Covid-19-Genesenennachweis aufgrund einer Antikörperbestimmung?

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Gesundheit

Was tun, wenn kein PCR-Test vorliegt

Was tun, wenn kein PCR-Test vorliegt

Aktuell erreichen das Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises viele Anfragen von Personen, die seit Beginn der Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit an COVID-19 erkrankt waren, aber damals keinen PCR-Test erhalten hatten. „Die Rechtslage zum Ausstellen eines Genesenennachweises ist hier leider eindeutig: Dieser ist an das Vorliegen eines positives PCR-Ergebnisses gebunden“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Renate Wilhelm. Der alleinige Nachweis von Antikörpern kann gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung hierfür nicht anerkannt werden. Momentan liegen noch zu wenige Informationen darüber vor, wie die verschiedenen Werte bei Antikörperbestimmungen einzuordnen sind, zumal auch die Tests verschiedener Anbieter verschiedene Werte ergeben können.

Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie sich vollständig gegen Corona impfen lassen müssen, um als geschützt zu gelten und von den momentan geltenden Einschränkungen befreit zu sein. Mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Biontech sowie Moderna sind hierfür zwei Impfungen erforderlich, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson genügt eine Impfung.

Für die Impfstoffe von AstraZeneca und Biontech ist bereits bekannt, dass sie gut gegen die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusmutation, die sogenannte britische Variante, schützen. Auch gegen die sogenannte indische Variante, die sich derzeit in Großbritannien stark verbreitet und die auch schon in Deutschland nachgewiesen wurde, wirken diese Impfstoffe sehr gut, allerdings erst nach der zweiten Impfung. „Da bisher nicht sicher ist, dass eine früher durchgemachte Infektion auch vor den Virusmutationen einen guten Schutz bietet, könnte diese Information ein Grund dafür sein, sich vollständig impfen zu lassen“, so Dr. Renate Wilhelm abschließend.