Corona: Weiterhin Maskenpflicht im Kreishaus und den Außenstellen

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Auch nach dem 2. April 2022 gilt für sensible Bereiche in Hessen weiterhin die Maskenpflicht

Auch nach dem 2. April 2022 gilt für sensible Bereiche in Hessen weiterhin die Maskenpflicht. So im ÖPNV und Fernverkehr, in Sammelunterkünften und im Bereich der vulnerablen Gruppen, etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflege- und Alteneinrichtungen. Dies ist in der Hessischen Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus verankert.

Zum Schutz der Besucher und der Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung sowie aufgrund der hohen Inzidenzen hat der Krisenstab beschlossen, die Maskenpflicht auch weiterhin im Kreishaus Bad Schwalbach sowie den Außenstellen in Rüdesheim, Geisenheim und Idstein fortzuführen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Gebäude eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske tragen. Diese Regelung gilt analog zur hessischen Verordnung vorerst bis 29. April 2022.