Corona-Virus: Erfassung von Beatmungsgeräten

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Gesundheit

Beatmungsgeräte sind unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden / Kontakt und Vordruck hier verfügbar

Nach § 3 der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus sind Geräte, welche zur invasiven oder nicht-invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind (Beatmungsgeräte), von den entsprechenden Einrichtungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Einen Vordruck für diese Meldung finden Sie unter dem Link: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/meldepflicht-von-beatmungsgeraeten.
 
Der ausgefüllte Vordruck ist per Mail an gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de oder per Fax an 06124 510-624 zu senden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt, Frau Köhler-Nick, Tel. 06124 510-399.
 
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.

Corona-Virus: Beatmungsgeräte sind unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden