Corona-Virus: Erfassung von Beatmungsgeräten
Gesundheit
Beatmungsgeräte sind unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden / Kontakt und Vordruck hier verfügbar
Nach § 3 der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus sind Geräte, welche zur invasiven oder nicht-invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind (Beatmungsgeräte), von den entsprechenden Einrichtungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Einen Vordruck für diese Meldung finden Sie unter dem Link: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/meldepflicht-von-beatmungsgeraeten.
Der ausgefüllte Vordruck ist per Mail an gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de oder per Fax an 06124 510-624 zu senden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt, Frau Köhler-Nick, Tel. 06124 510-399.
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.