Corona-Verwaltungsstab diskutiert intensiv über nächste Schritte

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Gesundheit

Zweiter Tag hintereinander einen Inzidenzwert von über 200 / Allgemeinverfügung ist vorbereitet

Zweiter Tag hintereinander einen Inzidenzwert von über 200 / Allgemeinverfügung ist vorbereitet
 
„Der Inzidenzwert im Rheingau-Taunus-Kreis hat an zwei Tagen hintereinander die Marke von 200 leicht überschritten“, betont Landrat Frank Kilian nach der Sitzung des Verwaltungsstabes am Freitagmorgen. „Wir können derzeit noch nicht klar absehen, ob auch am heutigen Freitag diese Grenze überschritten ist“, so der Landrat, der in diesem Zusammenhang auf die seit Dienstag, 8. Dezember 2020, von der hessischen Landesregierung neu eingeführte Eskalationsstufe 6 (schwarz) verweist. Danach gilt, wenn an drei Tagen hintereinander der Inzidenzwert über 200 liegt, muss ein Landkreis mit geeigneten Maßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung, wie Alkoholverbot, Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen, reagieren. Es wurde im Verwaltungsstab sehr intensiv über die weiteren Schritte diskutiert. „Denn oberstes Ziel bleibt weiterhin die Eindämmung der Pandemie“, betont Stefan Krebs vom Verwaltungsstab.
 
Der Stab beobachtet das Pandemie-Geschehen im Landkreis sehr genau und wird umgehend nach dem erneuten Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 die Allgemeinverfügung herausgeben. Diese ist schon vorbereitet, um sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, in den Bekanntmachungsorganen des Landkreises zu veröffentlichen. Es wurde auch über weitere Ein- und Beschränkungen intensiv geredet.
 
„Wir haben mögliche Maßnahmen ins Auge gefasst, um reagieren zu können“, so Sitzungsleiter Stefan Krebs. Es erging der erneute Appell an die Bevölkerung im Landkreis, die Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu beschränken. „Jeder muss sich jetzt ganz genau fragen, ob ein Gang aus der eigenen Wohnung notwendig ist oder auch unterbleiben kann“, so die Mitglieder des Verwaltungsstabes. Zudem sind die AHA-Regeln strikt einzuhalten. Es müsse alles getan werden, um persönliche Kontakte von Menschen zu verhindern. „Nur so können die Infektionsketten unterbrochen werden.“ Krebs erinnerte zudem daran, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises für die Fußgängerzonen der Kommunen Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Eltville am Rhein und Idstein erneut verlängert wurde und zwar bis zum 10. Januar 2021.