Corona-Kontaktdaten für die Nachverfolgung

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Gesundheit

Auch für Geimpfte und Genesene weiterhin verpflichtend

Auch für Geimpfte und Genesene weiterhin verpflichtend

Seit 9. Mai 2021 gelten für Genesene und Geimpfte angepasste Corona-Regeln in Hessen. Nicht geändert wurde für diese Personengruppe die Pflicht, bei Gastronomie-Besuchen oder auch für körpernahe Dienstleistungen die Kontaktdaten anzugeben. „Die Angabe der persönlichen Daten ist gemäß Verordnung vorgeschrieben und weiterhin zwingend erforderlich“, teilt die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes Dr. Renate Wilhelm mit. „Bei Treffen zählen Geimpfte und Genesene zwar nicht mehr zur Zahl der erlaubten Personen dazu und haben auch ansonsten erleichterte Bedingungen in etlichen Bereichen. Sollte aber die sogenannte Delta-Variante des Corona-Virus, die frühere indische Mutation, bei einem Infizierten nachgewiesen werden, müssen auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen in Quarantäne. Deshalb ist es so wichtig, die Daten aller möglichen Kontaktpersonen zu erfassen“, so Wilhelm.

Für die Kontaktdatenerfassung kann seit Ende März bereits kreisweit die Luca App verwendet werden, aber auch über die Corona-Warn-App kann eingecheckt werden. Selbstverständlich können Gastronomiebetriebe sowie alle anderen Einrichtungen, die eine lückenlose Kontaktdatenerfassung gewährleisten und kontrollieren müssen, Listen auch in Papierform führen oder hauseigene Erfassungs-Apps anbieten.