„CO-Warn­melder sind nicht als Dekoration gedacht …“

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Katastrophenschutz

Gewerbeprüf­dienst und Brandschutz des Kreises sowie Polizei kontrol­lieren Shisha-Bars im Rheingau / Mängel­liste angefertigt

Gewerbeprüfdienst und Brandschutz des Kreises sowie Polizei kontrollieren Shisha-Bars im Rheingau / Mängelliste angefertigt

Kurz nach 16 Uhr: In der Bar an der Hauptstraße einer Rheingauer Kommune sitzen bereits die ersten jungen Gäste - alle Männer - und ziehen genüsslich an ihren Shishas. Im Nebenzimmer „befüllen“ zwei Personen die aufgestellten Spielautomaten und hoffen auf einen Gewinn. Plötzlich öffnet sich die Tür. „Wir sind vom Gewerbeprüfdienst des Rheingau-Taunus-Kreises“, sagen Barbara Pendelin und ihr Kollege Max Edel beim Betreten der Shisha-Bar. Gemeinsam mit zwei Beamten der Polizeistation in Rüdesheim und dem Kollegen Reiner Oswald vom Brandschutz des Kreises führen sie eine Routinekontrolle in verschiedenen Bars durch. Unterschiedliche Aspekte wollen sie an diesem Tag überprüfen. Der Barbetreiber kommt sofort dazu. Die Prüfung der unterschiedlichsten Anforderungen, die er als Inhaber gewährleisten muss, steht an.

Denn gerade Shisha-Bars sorgen immer wieder einmal für Schlagzeilen. Oswald erinnert an einen Vorfall in einer Shisha-Bar in Eltville mit einem Großeinsatz der Rettungskräfte: „Einem Gast war es damals schlecht geworden. Er kollabierte auf dem Weg ins Freie. Am Ende wiesen zirka 50 Personen Symptome einer Kohlenmonoxid-Vergiftung auf. Solche Vorfälle sind in Shisha-Bars keineswegs selten, weshalb es strenge Vorschriften gibt.“ „Weshalb unsere Kontrollen in diesen Etablissements richtig und wichtig sind“, so Edel. „Schließlich ist Kohlenmonoxid nicht zu riechen, hat keine Farbe“, erläutert Oswald: „In Shisha-Bars sind deshalb CO-Warnmelder vorgesehen, die sofort anschlagen, wenn die Kohlenmonoxid-Konzentration im Raum gefährlich ansteigt.“

Deshalb gilt der erste Blick des Trios den Meldern. In der ersten Bar sind vier vorhanden, zwei funktionieren aber nur. „Die Warnmelder sind nicht als Dekoration gedacht… Sie können im Ernstfall zum Lebensretter für ihre Gäste werden, weshalb sie voll funktionsfähig sein müssen“, mahnt Edel eindringlich. „Mit den Meldern darf kein Spaß getrieben werden - Niemals!“, so auch die Polizei. Edel packt seine Liste aus, notiert die Melder und inspiziert jeden Raum des Lokals. „Es gibt vieles zu prüfen“, sagt er. Derweil lassen sich die beiden Polizeibeamte die Personalausweise der Anwesenden zeigen. „Keine Vorkommnisse“, heißt es von ihrer Seite aus.

Solche Bars sind nämlich für Jugendliche unter 18 Jahren Tabu. Wird der Jugendschutz eingehalten? Ist der entsprechende Text ausgehängt? Der Inhaber schaut verlegen. Entsprechen die Spielgeräte der neuen Gesetzgebung? Max Edel beugt sich nach unten, vergleicht die Nummern der Automaten mit seiner Liste. „Um die Spielsucht einzuschränken, hat der Bundes-Gesetzgeber im vergangenen Jahre einige Veränderungen vorgenommen“, berichtet Barbara Pendelin. „An einem Automaten kann eine Person nur noch höchstens drei Stunden spielen. Ist diese länger an dem Automaten, endet der Spielbetrieb abrupt. Das eventuell vorhandene Guthaben wird ausgezahlt“, so der Mitarbeiter des Gewerbeprüfdienstes. Er verweist zugleich darauf, dass der Inhaber beziehungsweise sein Personal „immer ein freies Blickfeld auf den Bereich mit den Glücksspiel-Automaten haben muss.“ Zudem fehlt eine Fernbedienung, um die Spielgeräte von der Theke aus abzuschalten zu können.

Edel und Pendelin schauen sich danach die Karte mit den angebotenen Getränken an: „Mindestens ein Softgetränk, also etwa das Mineralwasser, muss billiger sein, als ein alkoholisches Getränk.“ Das ist in den kontrollierten Etablissements der Fall. Der Kreisbrandmeister hat derweil einen anderen Verstoß erkannt: „Es fehlt an der Kennzeichnung für die Rettungswege, die zudem beleuchtet sein müssen, falls das Licht ausfällt.“ Die nächste Frage betrifft die Feuerlöscher in den Räumen, die einen eher abgenutzten Eindruck vermitteln. „Der Termin für die Prüfung ist seit zwei Jahren überfällig“, mahnt Oswald in zwei der drei Shisha-Bars. Die Gäste des ersten Lokals, die genüsslich an ihren Wasserpfeifen nuckeln, scheint die länger werdende Mängelliste nicht zu stören. Sie erfreuen sich an dem unerwarteten „Schauspiel“.

Die Inhaber machen gute Miene zu der Kontrolle. „Es ist schon besser, dass die Überprüfungen durchgeführt werden“, verspricht einer, die angezeigten Mängel schnell zu beheben. „Ich bin für alle Hinweise offen“, ergänzt ein anderer. Die fehlenden Warnmelder will er am gleichen Abend noch beschaffen und installieren, verkündet der Inhaber, als ihm Max Edel die Liste mit angezeigten Mängeln vorlegt und ankündigt, dass er und die Polizeibeamten wiederkommen und zwar schon bald… Mit leichter Ironie in der Stimme und einem „Ja“ quittiert er den Beleg.

In der dritten Shisha-Bar gibt es für alle Beteiligten der Kontrolle ein positives Erlebnis. „Es geht also auch anders“, entfährt es einer Person sofort. Das Lokal ist aufgeräumt, sauber, vermittelt einen einladenden Eindruck. Ganz ohne Hinweise geht es auch in diesem Fall nicht. „Aber“, so Reiner Oswald: „man merkt sofort, dass sich hier jemand bemüht, die sicherlich auch strengen Vorschriften zum Schutz seiner Gäste zu erfüllen. Diese Inhaber hat dann auch unsere Hinweise ernst genommen.“ Schließlich ist Shisha-Rauchen auch bei Jugendlichen populär.

Das Rauchen einer Shisha, einer Wasserpfeife, kann eine gemütliche, aber auch gefährliche Angelegenheit sein.

Das Rauchen einer Shisha, einer Wasserpfeife, kann eine gemütliche, aber auch gefährliche Angelegenheit sein.