Breitband­ausbau geht in die nächste Phase

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Kreisentwicklung

Marktübliche Breitband­dienste im Rheingau-Taunus-Kreis bis 2018 bereit­gestellt / Kreis steigt gemein­sam mit seinen 17 Städten und Gemeinden in die nächste Phase ein

Marktübliche Breitbanddienste im Rheingau-Taunus-Kreis bis 2018 bereitgestellt / Kreis steigt gemeinsam mit seinen 17 Städten und Gemeinden in die nächste Phase ein

Mit der europaweiten Auftragsbekanntmachung „Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger TK-Dienste in den unterversorgten Gebieten des Rheingau-Taunus-Kreises unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe“ steigt der Rheingau-Taunus-Kreis gemeinsam mit seinen 17 Städten und Gemeinden in die nächste Phase des Breitbandausbaus ein, wie Landrat Burkhard Albers erläutert. Der Landkreis als Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Unternehmen und Institutionen, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ hat der Rheingau-Taunus-Kreis am 6. September 2016 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe über rund 3,13 Millionen Euro erhalten. Das Land Hessen befürwortet die inhaltliche Ausrichtung des Vorhabens und hat eine Co-Finanzierung in Aussicht gestellt. Die Mittel wurden bei der WiBank Hessen beantragt.

„Mit dem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die bis Ende 2018 marktübliche Breitbanddienste im gesamten Kreisgebiet bereitstellen“, so der verantwortliche Projektleiter in der Kreisverwaltung, Achim Staab. Die Versorgung muss für alle Anschlüsse mindestens 50 Mbit/s im Download möglichst flächendeckend, mindestens jedoch für 95 Prozent der im Versorgungsgebiet liegenden Teilnehmeranschlüsse gewährleisten. Für ausgewählte unterversorgte Gewerbebetriebe, Bildungseinrichtungen, öffentliche Liegenschaften und weitere institutionelle Nachfrager muss eine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s symmetrisch gewährleistet werden. Die Ausschreibung erfolgt dabei technologieneutral und erstreckt sich auf Teilgebiete, in denen eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Ausführliche Ausschreibungsdetails sind hier zu finden.
„Mit diesem Ausbauplan wird der weitere Weg in die Gigabit-Gesellschaft beschritten und der Wohn- und Wirtschaftsstandort Rheingau-Taunus extrem gestärkt“, untermauert Landrat Albers das Vorgehen.

Die im Jahr 2015 erstellte Machbarkeitsstudie „Gigabit Region Rheingau-Taunus 2015 – 2025/2030“ bildete eine wesentliche Grundlage, um Fördermittel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und beim Land Hessen zu beantragen. Neben dem eigentlichen Infrastrukturausbau stehen in nächster Zeit die Entwicklung lokaler und regionaler digitaler Anwendungen und Dienste im Vordergrund, damit die neuen Netze auch den entsprechenden Nutzen bringen und die Wirtschaftskraft des Kreises steigern.