Blauzungenkrankheit (BTV): erstmals positive Testungen im Rheingau-Taunus-Kreis

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Veterinärwesen

Wichtig: Für Menschen stellt diese Viruserkrankung keine Gefahr dar / Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen können betroffen sein / Übertragung erfolgt durch „Gnitzen“, eine Stechmückenart

 

In bisher vier Tierhaltungsbetrieben im Rheingau-Taunus-Kreis ist das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden. Es ist das erste Mal, dass Tiere im RTK auf die durch „Gnitzen“ (kleine blutsaugende Stechmücken) übertragbare Viruserkrankung positiv getestet wurden.

Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sind die betroffenen Tierarten der meist akut verlaufenden Erkrankung. Betroffene Tiere können hohes Fieber entwickeln, leiden unter Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Rand der Klauen. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist dagegen nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Die Erkrankung kann bei infizierten Tieren zum Tod führen.

Für den Menschen ist die Erkrankung nicht gefährlich, Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Übertragung der Infektion verläuft, anders als bei weiteren bekannten Tierseuchen, ausschließlich über die „Gnitzen“. Saugt eine solche Stechmücke das Blut eines infizierten Tieres, kann die „Gnitze“ die Infektion so auf das nächste von ihr gestochene Tier übertragen. Die Mücken können mit dem Wind über weite Strecken getragen werden und so infiziertes Blut verbreiten.

Der Verdacht auf eine BTV-Infektion ist dem Veterinäramt zu melden, erkrankte oder auffällige Tiere sind vom Hoftierarzt zu untersuchen, zu beproben und sollten gegebenenfalls auch behandelt werden.  

Jeder Tierhalter ist nach dem Tiergesundheitsgesetz in der Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Infektion eingedämmt und die Tierseuche nicht verschleppt wird.  Deshalb ist der Schutz der empfänglichen Tiere vor diesen Insekten die erste und wichtigste Maßnahme im eigenen Tierbestand.) Ein sofort wirksamer Schutz kann durch Insektenvertreibende Mittel, so genannte „Repellentien“, die auf die Haut der Tiere aufgetragen werden, erreicht werden. Erkrankte Tiere sind abzusondern (aufzustallen).

Für einen nachhaltigen Schutz des Tierbestandes sind Impfungen der empfänglichen Tiere unbedingt anzuraten. Die Impfungen werden durch die Tierseuchenkasse bezuschusst.

Gerne können sich Tierhalter bei Fragen auch an das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises telefonisch oder per Mail wenden.

E-Mail: veterinaeramt-rued@rheingau-taunus.de

TEL: 06124 510-691 (während der Dienstzeiten Mo-Do 8:00-15:30 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr)

Weitere aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf folgenden Webseiten zu finden:

Friedrich-Löffler-Institut (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Hessisches Landwirtschaftsministerium (HMLU): https://landwirtschaft.hessen.de//tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Hessisches Landeslabor (LHL): https://llh.hessen.de/tier/schafe-und-ziegen/haltung-schafe-und-ziegen/gefahr-der-blauzungenkrankheit-mit-impfung-gegen-btv-3-begegnen/

Hessische Tierseuchenkasse (HTSK): https://hessischetierseuchenkasse.de/