Belehrungen für den Lebensmittelpass sind ab sofort online möglich

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Gesundheit

Landrat Frank Kilian: Bürgerfreundliches Angebot des Kreis-Gesundheitsamtes

Landrat Frank Kilian: Bürgerfreundliches Angebot des Kreis-Gesundheitsamtes

Menschen, die mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen aufgrund der Vorschriften im Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes vor Aufnahme der Tätigkeit einen sogenannten Lebensmittelpass, teilt Landrat Frank Kilian mit. Hintergrund ist, dass beim Umgang mit Lebensmitteln das Risiko besteht, bestimmte Erkrankungen zu übertragen. „Menschen, die in diesem Bereich arbeiten wollen, sollen vorab informiert sein, was sie beachten müssen, um dieses Risiko zu minimieren“, ergänzt die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm.

Für den Lebensmittelpass ist die Teilnahme an einer sogenannten Belehrung erforderlich. Bisher wurden diese Belehrungen nur in Präsenz durchgeführt. „Die Nachfrage ist regelmäßig hoch, weil alle Personen, die z. B. in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel oder in Kantinen beschäftigt sind, eine solche Belehrung benötigen“, so Dr. Wilhelm. Hieraus resultieren oft längere Wartezeiten bis zum nächsten freien Termin, was durchaus Einfluss auf die Aufnahme einer neuen Beschäftigung haben kann.

Landrat Kilian: „Der Rheingau-Taunus-Kreis kann seinen Bürgerinnen und Bürgern nun neben den weiter angebotenen Präsenzterminen eine neue, bequeme und bürgerfreundliche Möglichkeit anbieten, den Lebensmittelpass zu erlangen. In Zusammenarbeit mit einem Dienstleister besteht ab sofort die Möglichkeit, an einer Belehrung auch online teilzunehmen.“ Notwendig ist lediglich ein PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Handy, jeweils mit einer funktionstüchtigen Kamera, sowie eine stabile Internetverbindung. An welchem Ort er, bzw. sie die Belehrung durchführen möchte, kann frei gewählt werden. Die Termine können montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 20.30 Uhr und samstags in der Zeit von 9.00 bis 15.30 Uhr im 10-Minuten-Takt gebucht werden.

Nach der Anmeldung und der Legitimierung durch Vorzeigen eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises wird ein Film mit den wesentlichen Inhalten gezeigt. Zum Abschluss ist ein kleiner Test zu absolvieren Die Gebühren betragen aktuell 29 Euro.

Ein weiterer Vorteil der Online-Belehrung ist zudem, dass die gewünschte Sprache ausgewählt werden kann. Der Film ist deutschsprachig; Untertitel stehen aber in zahlreichen Sprachen zur Verfügung. Auch der abschließende Test kann in verschiedenen Sprachen absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss steht die entsprechende Bescheinigung zum Download bereit. Alle Informationen sowie den Zugang zu Online-Belehrung finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.rheingau-taunus.de.