B 54 gehört den Rad­fahrern, Skatern, Wanderern und Sommer­skifahrern

|

Verkehr (allgemein)

Landrat Frank Kilian: Bundes­straße ist am Sonntag, 27. Mai 2018, für den motori­sierten Verkehr gesperrt / Verkehrs­regelung für „Fahr zur Aar“

Landrat Frank Kilian: Bundesstraße ist am Sonntag, 27. Mai 2018, für den motorisierten Verkehr gesperrt / Verkehrsregelung für „Fahr zur Aar“

Nach der Teilsperrung der B 54 im vergangenen Jahr wegen Felssicherungsarbeiten heißt es nun wieder: „Durchgängig freie Fahrt von Bleidenstadt bis Diez!“ „Ganz ohne Hektik, Geschwindigkeitsrausch und einer Geräuschkulisse können die zahlreichen Teilnehmer die wunderschöne Landschaft mit ihren kleinen Orten entlang der Aar genießen. Dabei das Tal einmal aus einer ganz anderen Perspektive betrachten“, lautet die Devise für den Erlebnistag. Diese Chance bietet sich am Sonntag, 27. Mai 2018, bei der beliebten – und vor allem autofreien – Veranstaltung „Fahr zur Aar“. Die Bundesstraße 54 / 275 gehört dann alleine Radfahrern, Inline-Skatern, Sommerskifahrern, Fußgängern oder „Fahrern, die andere nicht motorisierten Sportgeräte“ nutzen wollen. Los geht es am Sonntag, 27. Mai, um 10.00 Uhr und der „autofreie Spaß“ dauert dann bis 18.00 Uhr. Die Sperrung der Bundesstraße erfolgt bereits ab 9.30 Uhr.

Ziel des Erlebnistages „Fahr zur Aar“ am 27. Mai ist die Förderung des Fremdenverkehrs und natürlich trägt die Neuauflage dieses „Klassikers“ zur weiteren Steigerung des Bekanntheitsgrades des Aartales – über die Kreisgrenzen hinaus – bei. „Das Event ist auch ein gutes Beispiel für die Öffnung und Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz und Hessen“, betont Landrat Frank Kilian. Die Strecke verläuft zwischen Taunusstein-Bleidenstadt und Diez.

Die Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises hat nun die Erlaubnis für den Erlebnistag erteilt. Es darf auf der B 54 zwischen Bleidenstadt, Einmündung Stiftstraße bis nach Aarbergen Rückershausen – zur Landesgrenze Hessen / Rheinland-Pfalz – und dann weiter bis nach Diez gestrampelt, geskatet und natürlich „zu Fuß“ gegangen werden. Die Vollsperrung der B 54 / 275 in diesem Bereich gilt unter bestimmten Bedingungen ab 9.30 bis 18.00 Uhr. Die Erfahrung von vergleichbaren Veranstaltungen zeigt, dass zum Schutz der Teilnehmer auch in diesem Jahr im Aartal keine vorsorglichen Ausnahmegenehmigungen (zum Befahren der gesperrten Strecke) erteilt werden können. Landrat Frank Kilian wünscht allen Teilnehmern viel Spaß beim Erkunden des Aartales.