B 54 gehört den Radfahrern, Skatern, Wanderern und Sommer­skifahrern

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Verkehr (allgemein)

Landrat Frank Kilian: Bundes­straße ist am Sonntag, 2. Juni 2019, für den motorisierten Verkehr gesperrt / Verkehrs­regelung für „Fahr zur Aar“

Landrat Frank Kilian: Bundesstraße ist am Sonntag, 2. Juni 2019, für den motorisierten Verkehr gesperrt / Verkehrsregelung für „Fahr zur Aar“

Keine Autos und keine Motorräder weit und breit - so kann man das Aartal und die wunderbare Landschaft in Ruhe genießen und zwar durchgängig von Diez bis Bleidenstadt. Ganz ohne Hektik, ohne jede Art von Geschwindigkeitsrausch und einer Geräuschkulisse können die zahlreichen Teilnehmer des Events „Fahr zur Aar“ am Sonntag, 2. Juni 2019, die Landschaft mit ihren kleinen Orten entlang der Aar genießen. „Dann ist es möglich, das Tal einmal aus einer ganz anderen Perspektive zu betrachten“, lautet die Devise für den Erlebnistag. Diese Chance bietet sich am Sonntag, 2. Juni 2019, bei der beliebten – und vor allem autofreien – Veranstaltung „Fahr zur Aar“.

Die Bundesstraße 54 / 275 gehört dann alleine Radfahrern, Inline-Skatern, Sommerskifahrern, Fußgängern oder „Fahrern, die andere nicht motorisierten Sportgeräte“ nutzen wollen. Los geht es am Sonntag, um 10.00 Uhr und der „autofreie Spaß“ dauert dann bis 18.00 Uhr. Die Sperrung der Bundesstraße erfolgt bereits ab 9.30 Uhr. Die offizielle Eröffnung ist um 10.30 Uhr und wurde von Aarbergen-Kettenbach nach Zollhaus an der Einmündung nach Burgschwalbach verlegt.

Ziel des Erlebnistages „Fahr zur Aar“ ist die Förderung des Fremdenverkehrs und natürlich trägt die Neuauflage dieses „Klassikers“ zur weiteren Steigerung des Bekanntheitsgrades des Aartales – über die Kreisgrenzen hinaus – bei. „Das Event ist auch ein gutes Beispiel für die Öffnung und Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz und Hessen“, betont Landrat Frank Kilian. Die Strecke verläuft zwischen Taunusstein-Bleidenstadt und Diez.

Die Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises hat nun die Erlaubnis für den Erlebnistag erteilt. Es darf auf der B 54 zwischen Bleidenstadt, Einmündung Stiftstraße bis nach Aarbergen Rückershausen – zur Landesgrenze Hessen / Rheinland-Pfalz – und dann weiter bis nach Diez gestrampelt, geskatet und natürlich „zu Fuß“ gegangen werden. Die Vollsperrung der B 54 / 275 in diesem Bereich gilt unter bestimmten Bedingungen ab 9.30 bis 18.00 Uhr. Die Erfahrung von vergleichbaren Veranstaltungen zeigt, dass zum Schutz der Teilnehmer auch in diesem Jahr im Aartal keine vorsorglichen Ausnahmegenehmigungen (zum Befahren der gesperrten Strecke) erteilt werden können. Landrat Frank Kilian wünscht allen Teilnehmern viel Spaß beim Erkunden des Aartales.