B 42 zwischen Rüdes­heim am Rhein und Lorch bis 3. Juni 2019 befahrbar

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Verkehr (allgemein)

Es bleiben an einigen Stellen die halb­seitigen Sperrungen, an denen der Verkehr mit Lichtsignal­anlagen geregelt wird.

Wie die Untere Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises und die Straßenmeisterei Geisenheim mitteilen, ist die B 42 für den Fahrzeugverkehr zwischen Rüdesheim und Lorch ab sofort bis Montag, 3. Juni 2019, 5.00 Uhr, wieder geöffnet und somit befahrbar.

Es bleiben an einigen Stellen die halbseitigen Sperrungen, an denen der Verkehr mit Lichtsignalanlagen geregelt wird.