Arzt­praxen sollen „zwischen den Jahren“ geschlos­sen bleiben

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Kleine Darstellung

Landrat Albers kritisiert Empfeh­lung der KV Hessen / Unverant­wortliches Handeln gegenüber Menschen

 

Landrat Albers kritisiert Empfehlung der KV Hessen / Unverantwortliches Handeln gegenüber Menschen

Als einen schlimmen Affront, der nicht hingenommen werden darf, wertet Landrat Burkhard Albers eine sogenannte „Empfehlung“ der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) an alle niedergelassenen Ärzte. In dem bekannt gewordenen Rundschreiben der KV wird den Ärzten empfohlen, ihre Praxen von Mittwoch, 23. Dezember 2015, 14.00 Uhr, bis am Montag, 4. Januar 2016, 7.00 Uhr, durchgehend zu schließen. Die ärztliche Versorgung soll dann vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) übernommen werden. Die KV-Hessen hat damit erstmalig den genannten Zeitraum zusätzlich zu sogenannten Brückentagen erklärt, so der Landrat. „So etwas hat es in Hessen bisher noch nicht gegeben“, empört sich Gesundheitsdezernentin Monika Merkert.

Wie die ärztliche Versorgung durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgen soll, wird in dem KV-Rundschreiben nicht erklärt. „Wir wissen alle, dass es an Weihnachten und Silvester zu vielen Einsätzen kommt“, so der Landrat. Erkrankungen seien in der Winterzeit nun einmal normal. Viele Menschen seien zu Hause. Wenn nun die niedergelassenen Ärzte ihre Praxen für zwölf Tage schließen, müsste der ÄBD die Versorgung der potentiellen Patienten übernehmen und diese in einem Flächenkreis wie dem Rheingau-Taunus-Kreis mit seinen zirka 180.000 Einwohnern sicherstellen. Mit einer Dienstbesetzung von einem Arzt und einem Arzt im sogenannten Hintergrunddienst – pro Kreisteil – könne die anzunehmende Arbeitsbelastung nicht erbracht werden.

Allerdings ist zu erwarten, dass bereits bei der Konsultierung des ÄBD über die seit einem Jahr bestehende Rufnummer 116117 erhebliche Probleme bei der Auftragsannahme auftreten werden. Auch ohne zusätzliche Brückentage kommt es hier regelmäßig zu langen Wartezeiten bei der Bearbeitung.

Inzwischen wurde bekannt, dass für den Untertaunus auf Antrag der betroffenen Ärzte ein zusätzlicher Hausbesuchsdienst  genehmigt wurde. „Dieser Antrag kam aber von extern. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat wieder einmal nicht selbst gehandelt, sondern reagiere nur“, so der Landrat. Es bleibt daher auch offen, ob die KV beabsichtigt, die Telefonzentralen in dieser Zeit personell aufzustocken, um stundenlange Wartezeiten in der Telefonschleife zu verhindern. In der KV scheine man sich keine Gedanken über die medizinische Versorgung potentieller Patienten zu machen. Denn die geplante Besetzung sei aus personeller Sicht äußerst knapp bemessen. „Dann dürfen nicht drei oder vier Menschen aus dem Kreis gleichzeitig nach dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen. Letztlich ist das ein unverantwortliches Handeln der KV Hessen gegenüber den Menschen“, betont Landrat Burkhard Albers abschließend.