Ansteckende Bienen­seuche ist in Teilen des Kreises ausgebrochen

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Veterinärwesen

Fachdienst „Verbraucher­schutz und Veterinärwesen“ weist auf Schutz­maßnahmen hin / Laufenselden, Rauenthal und Martinsthal sind betroffen

Fachdienst „Verbraucherschutz und Veterinärwesen“ weist auf Schutzmaßnahmen hin / Laufenselden, Rauenthal und Martinsthal sind betroffen

Wie der Fachdienst (FD) für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach mitteilt, ist die amerikanische Faulbrut der Bienen in Teilen des Kreises ausgebrochen. Diese ansteckende Seuche kann zum Sterben ganzer Bienenvölker führen. Betroffen sind in der Gemeinde Heidenrod die Gemarkung rund um Laufenselden und in der Stadt Eltville die Gemarkungen Rauenthal und Martinsthal. Die genannten Gebiete wurden daraufhin unverzüglich zu Sperrbezirken erklärt.

Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen. Die Besitzer der Bienenvölker im Sperrbezirk haben umgehend ihre Bienenvölker beim Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, FD Verbraucherschutz und Veterinärwesen, in Bad Schwalbach unter Telefon 06124 510-691, Fax 06124 510-685 oder Mail veterinaeramt-rued@rheingau-taunus.de zu melden.
Dabei ist der genaue Standort, Flur und Flurstück der Bienenvölker mitzuteilen. Nach der Meldung werden alle Bienenvölker auf die Seuche hin amtstierärztlich untersucht. Diese Untersuchung wird frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker der verseuchten Bienenstände wiederholt.

Weiterhin gilt: Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wachs, Honig Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dafür gibt es Ausnahmen, die das Veterinäramt erläutert. Zudem dürfen Bienenvölker oder Bienen von den Besitzern nicht in die Sperrbezirke gebracht werden.
Wie der Fachdienst erläutert, erfolgt die Weiterverbreitung der ansteckenden Seuche durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, welche durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden können. Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen. Laut dem Fachdienst für Verbraucherschutz und Veterinärwesen besteht für Menschen keine Gefahr. Auch der Verzehr von Honig durch Menschen ist unbedenklich.