Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Masken in Bereichen der Fußgängerzonen wird verlängert

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Gesundheit

Auch für den Leinpfad in Oestrich-Winkel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich empfohlen

Wie der Corona-Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, wird die Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Masken in Bereichen der Fußgängerzonen der Städte Eltville, Rüdesheim und Idstein bis zum 13. Juni 2021 verlängert. Landrat Kilian: „Wir empfehlen zudem dringend, eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur an den vorgegebenen Stellen zu tragen, wo dies durch Verordnungen und Allgemeinverfügungen angeordnet wird. Wer mit anderen Menschen länger oder dichter zusammensteht, sollten die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen von Masken in den genannten Fußgängerzonen sind jeweils die Bereiche der bestuhlten Außengastronomie in den drei Städten. Für den Leinpfad in Oestrich-Winkel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich empfohlen.