Allgemeinverfügung des Kreises wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt

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Gesundheit

Darauf verweist der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises.

Die Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2), die die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in bestimmten Fußgängerzonen im Kreisgebiet sowie das Verbot des Konsums von Alkohol an publikumsträchtigen öffentlichen Orten regelt, wird mit Wirkung ab dem 7. Februar 2022 ausgesetzt. Darauf verweist der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises. Der vollständige Text ist auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de zu finden.