Ab Montag 17. Mai 2021 gilt die Bundesnotbremse für den Rheingau-Taunus-Kreis nicht mehr

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Gesundheit

Der Inzidenzwert für den Rheingau-Taunus-Kreis lag die geforderten fünf Werktage hintereinander unter dem Schwellenwert von 100

Der Inzidenzwert für den Rheingau-Taunus-Kreis lag am Freitag, 14. Mai 2021, bei 87,9 und am Samstag, 15. Mai 2021, bei 75,9 und somit die geforderten fünf Werktage hintereinander unter dem Schwellenwert von 100. „Ab dem kommenden Montag, 17. Mai, 0:00 Uhr, gelten damit die Auflagen der Bundesnotbremse nicht mehr für unseren Landkreis", zeigt sich Landrat Frank Kilian erfreut über die gute Entwicklung der letzten Tage. „Entscheidend dafür ist allerdings die Veröffentlichung auf den Seiten des hessischen Sozialministeriums“, so Landrat Frank Kilian und weiter: „Wir müssen auf die Verordnung des Ministeriums warten, das das letzte und entscheidende Wort hat.“ Dann greift die Bundes-Notbremse nicht mehr – es gelten dann die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Hessen, der Einrichtungsschutzverordnung und des Landes-Eskalationskonzepts.

Mit der Veröffentlichung des Sozialministeriums gelten ab Montag für den Rheingau-Taunus-Kreis wieder die entsprechenden hessischen Landesregelungen, also die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-. sowie die Einrichtungsschutzverordnung: Zum Beispiel entfallen die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens, private Treffen von zwei Haushalten sind wieder möglich.

Die ab Montag geltenden Regelungen können über die Internetseiten des Hessischen Sozialministeriums unter: soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln abgerufen werden. Über weitere Anpassungen der Regelungen, insbesondere für Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, hat die hessische Landesregierung am Mittwochnachmittag beraten. Die Entscheidungen des Corona-Kabinetts sind auf der Homepage der Landesregierung nachzulesen.