150-jähriger „Spitzahorn“ war nicht mehr zu retten

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Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz

Untere Naturschutzbehörde: Fällung des Naturdenkmales in Rüdesheim-Assmannshausen erfolgt zur Gefahrenabwehr / Trockenheit als Grund

Untere Naturschutzbehörde: Fällung des Naturdenkmales in Rüdesheim-Assmannshausen erfolgt zur Gefahrenabwehr / Trockenheit als Grund

„Das Naturdenkmal, der Spitzahorn, auf dem Areal des ehemaligen Hotels Anker in Assmannshausen muss leider gefällt werden“, berichtet Umweltdezernentin Dr. Heidrun Orth-Krollmann. Der Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung wurde nach den Osterfeiertagen von der Eigentümerin auf den Zustand des Baumes hingewiesen. Danach trieben Teile der Krone nicht aus. Bei der Besichtigung vor Ort am 15. April stellte sich heraus, dass der Spitzahorn nicht mehr zu retten ist und „aus Gründen der Gefahrenabwehr ein unmittelbares Handeln gefordert ist“, so die Experten

Der Spitzahorn, der zwischen 120 und 150 Jahre alt sein soll, hat eine mehrstämmige Krone. Seit den 80er-Jahren ist die Stammmitte ausgefault. Auch die baumchirurgische Behandlung 1983 konnte nicht verhindern, dass die Fäule weiter um sich griff. Durch Anfahrschäden wurden die in den Straßenraum ragenden Äste geschädigt, worauf eine starke Kürzung erfolgte. Weitere Maßnahmen führten Baumpflege-Experten in den Jahren durch: Aufgrund der fragilen Statik des „einfaulenden“ Stammkopfes mussten unter anderem die vier sogenannten Stämmlinge (Zwiesel oder die Vergabelungen vom Stamm aus) eingekürzt und „verseilt“ werden. Das hatte zur Folge: „So wurde die einst weit ausladende Krone immer schmaler und lichter.“

Nun ist wahrscheinlich aufgrund der Trockenheit der beiden letzten Sommer in einem für die überwachende Behörde nicht zu erwartenden Zeitraum eine dieser Vergabelungen komplett abgestorben, zwei weitere Stämmlinge sind nur sehr schwach ausgetrieben. Sie weisen zudem neue Risse am Stamm und an dessen Anbindung nur geringe Restwandstärken auf. Da die Rücknahme der drei Stämmlinge aufgrund der vorhandenen, sogenannten Kronenverseilung zu einem statischen Versagen des verbleibenden vierten Zwiesels führen könnte, hat sich die Untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Eigentümerin entschlossen, den Spitzahorn umgehend zu fällen.

Dr. Heidrun Orth-Krollmann: „Sowohl die Eigentümerin als auch die Untere Naturschutzbehörde bedauern dies sehr; einziger Trost ist, dass der Ahorn sein Lebensalter von etwa 150 Jahren erreichen konnte.“ Die Fällung erfolgt voraussichtlich am 23. April 2020.