Haushaltspläne

Nach § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Rheingau- Taunus- Kreises und durch dieses Gesetz für die Haushaltsführung verbindlich.

Er dient als zentrales Steuerungselement und hilft bei der Koordination des Ressourcenverbrauchs.

Der Haushaltsplan beinhaltet alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.

Gegliedert ist der Haushaltsplan in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt.

Zum einen gibt der Ergebnishaushalt Auskunft über den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen im Haushaltsjahr. Zum Zwecke der dauerhaften Aufgabenerledigung der Kommune muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein.

Zum anderen weist der Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen einschließlich der dementsprechenden kreditwirtschaftlichen Vorgänge auf. Auf dem Finanzhaushalt baut prinzipiell die Liquiditätssteuerung auf. Außerdem ist der Finanzhaushalt erforderlich, um die kommunalen Investitionen zu planen und diese Planung zum Bestandteil der Haushaltssatzung zu machen.

Der Stellenplan für die Beamte und Arbeitnehmer ist ein weiterer Teil des Haushaltsplans.