Erdbeben Türkei/Syrien
Visum für Deutschland
Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für türkische Staatsangehörige abgestimmt. Dieses wird ausschließlich bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen (bzw. dem externen Dienstleister) in der Türkei beantragt. Die Ausländerbehörden in Deutschland sind hierbei nicht beteiligt. Auch für syrische Staatsangehörige konnten Erleichterungen für Visaverfahren erreicht werden.
Sie wollen ein Visum beantragen? Informationen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes: Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ
Abgabe einer Verpflichtungserklärung für ein vereinfachtes Visumsverfahren für türkische Staatsangehörige in der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises:
Türkische Staatsangehörige: Um ein Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei. Für die Beantragung dieses vereinfachten Visums für türkische Staatsangehörige ist aber unter anderem die Vorlage einer Verpflichtungserklärung erforderlich, um nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Diese Verpflichtungserklärung muss von einem in Deutschland lebenden Angehörigen 1. oder 2. Grades (EhepartnerIn, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt auf einem amtlichen Vordruck in der Ausländerbehörde nach der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der in Deutschland lebenden Person und kann daher nicht als Vordruck zuvor ausgehändigt werden.
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich ein Dritter für alle Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt des Besuchers in Deutschland entstehen, einschließlich der Kosten für Versorgung und Unterkunft sowie eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung. Sofern hierfür die finanzielle Leistungsfähigkeit der in Deutschland lebenden Person besteht, bestätigt die Ausländerbehörde diese auf einem amtlichen Vordruck, welcher sodann bei der deutschen Auslandsvertretung im Ausland im Rahmen der Visumsbeantragung vorzulegen ist.
Diese Verpflichtungserklärung kann in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. Diese ist bei Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis die Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises.