Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Am 31.12.2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Derzeit prüft die Ausländerbehörde alle entsprechenden Anträge zur Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Personen, die nach diesem neuen Recht eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten, werden sodann angeschrieben und zu einem Termin in der Ausländerbehörde vorgeladen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen für einen Zeitraum von 18 Monaten erteilt. Dies ist der Zeitraum, den Inhaber dieser Chancen-Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung haben, um die Voraussetzungen für einen weiteren erlaubten Aufenthalt zu erfüllen. Eine Verlängerung des Zeitraums von 18 Monaten ist nicht möglich.

Vor dem Ablauf dieser 18 Monate muss sodann die Erteilung einer anschlussfähigen weiteren Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diesem neuen Antrag wird nur entsprochen, wenn die Bedingungen nach § 25a oder b AufenthG erfüllt werden. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind, wird bei Erteilung der Chancen-Aufenthaltserlaubnis individualisiert in Form eines Merkblattes veranschaulicht.

Hier finden Sie bereits jetzt unverbindliche Muster einer solchen allgemeingehaltenen Belehrung in verschiedenen Sprachen sowie ein Merkblatt Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an ein Chancen-Aufenthaltsrecht, in dem aufgeführt ist, welche Unterlagen für den sodann notwendigen Antrag erforderlich sind.