Aufgaben und Kosten

Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Sie ist für viele Eltern mit kleinen Kindern die ideale Betreuungsform,

  • weil sie eine individuelle Förderung und Betreuung in familienähnlicher Atmosphäre ermöglicht,
  • weil sie sich flexibel an die Bedürfnisse aller Beteiligten anpassen lässt
  • und weil die Kinder eine feste Bezugsperson und Eltern eine kompetente Ansprechperson zum Thema kindliche Entwicklung haben.

Tagesmütter und Tagesväter sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet, haben eine Grundqualifizierung absolviert und bilden sich regelmäßig fort. Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung und helfen gleichzeitig den Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Dabei werden sie von den Mitarbeiter/innen des Tagespflegedienstes beraten und unterstützt.

Aufgaben des Kindertagespflegedienstes

  • Begleitung, Unterstützung und Prüfung der Kindertagespflegepersonen
  • regelmäßige Erteilung von Pflegeerlaubissen für die entsprechenden Betreuungsräumlichkeiten
  • Ansprechpersonen für Tagesmütter, Tagesväter und Personen, die an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege oder allgemeinen Informationen zur Kindertagespflege interessiert sind.

Die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen erfüllen gleichgestellt den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz. Wir beraten Sie gerne zu diesem Sachverhalt.

Kosten

Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege entstehen Kosten in Form eines Kostenbeitrags. Die Höhe des Kostenbeitrags ist in der Satzung zur Kindertagespflege (in der Beschlussfassung vom 14.12.2021) festgesetzt worden. Auf Antra* wird von der Zahlung eines Kostenbeitrags abgesehen, wenn Sie laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Zahlungspflicht entfällt auf Antrag* ebenfalls ganz oder teilweise, wenn Ihnen der Kostenbeitrag auf Grund Ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt.