Unterbringung, Versorgung und Betreuung

Kommen minderjährige, unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Deutschland werden diese vom zuständigen Fachteam im Jugendamt versorgt.

Maßgebend ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 1. November 2015. Dadurch wird eine für unbegleitete, minderjährige Ausländer bedarfsgerechten, dem Kindeswohl entsprechenden Unterbringung, Versorgung und Betreuung sichergestellt.

Grundlagen dieser Arbeit sind § 34, § 41 in Verbindung mit § 30 oder § 34 bzw. § 19 SGB VIII. Weitere Bestandteile sind die Beratung, Begleitung und Angebote zur Unterstützung in Bezug auf Persönlichkeitsentwicklung (eingeschlossen Schule, Berufsorientierung und Ausbildung), sowie die eigenständige Lebensführung (wirtschaftlicher Aspekt) und eigenverantwortliche Lebensführung (altersentsprechende Entwicklung).